Wohnungsrenovierung bei Auszug rechtens?

7 Antworten

Der Vermieter war zur Wohnungsvorabnahme da und hat ein Protokoll erstellt, mit den zu leistenden Arbeiten, z.B. mietereigene Tapeten und Styroporleisten (Stuckleisten am Übergang Decke/Wand aus Styropyor) entfernen, von Steckdosen etc. Farbreste entfernen.

Was Du machen musst, steht in Deinem Mietvertrag.

Ich habe dieses Protokoll unterschrieben.

Unterschreibst Du mir einen Blankoscheck?

Wie kann man nur so etwas unterschreiben ohne sich vorher zu erkundigen ob man das muss.

Jetzt hast Du Dich in einer Individualvereinbarung verpflichet zu renovieren.

MfG

z.B. mietereigene Tapeten und Styroporleisten (Stuckleisten am Übergang Decke/Wand aus Styropyor) entfernen

Das kann schon sein. Wenn Du Styroporleisten montiert hast, müssen diese definitiv entfernt werden. Derartige "Einbauten" durch den Mieter haben grundsätzlich nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun, sondern gelten laut allgemeiner Rechtsprechung als Beschädigungen.

Ähnlich könnte es sich mit den Tapeten verhalten. Mustertapeten oder farbintensive Wände muss der Vermieter nicht dulden. Hier müsstest Du dann renovieren.

 Ich habe dieses Protokoll unterschrieben

Oh mann....

Der Vermieter hat also zusammen mit Dir eine Individualvereinbarung hinsichtlich zu erledigender Schönheitsreparaturen geschrieben, welche Du dann unterschrieben hast?

Diese Entscheidung war falscher, als falsch!

Die ganzen Urteile hinsichtlich starrer Fristen und Schönheitsreparaturen betreffen nur Formularmietverträge und nicht Individualvereinbarungen. Es steht den Vertragspartnern nämlich frei, außerhalb vertraglicher Bestimmungen andere Vereinbarungen zu treffen. Das habt Ihr hiermit getan, so dass Du alle darin benannten Arbeiten durchführen musst.

Wenn im Vertrag oder im Anhang vom Mietvertrag starre Fristen stehen, dann ist die gesamte Klausel aus dem Vertrag nichtig und nicht gültig. dann brauchst Du nicht zu renovieren. Nur halt Mietereigene Gegenstände entfernen und Schlüssel abgeben.

Zum Vorabnahmeprotokoll der Wohnungsabnahme:

Schreib einen Brief an den Vermieter und betone darin, dass du das Vorabnahmeprotokoll der Wohnungsabnahme nur unter Vorbehalt unterschrieben hast (hast Dich dazu gegängelt gefühlt) und das Du das Vorabnahmeprotokoll vom Inhalt her nicht anerkennst.

Mein Tipp. Geh zum örtlichen Mieterbund. Dort wird man Dich fachgerecht beraten. Ich kann solange Du Mieter bist nur zu einer Mitgliedschaft im Mieterbund raten.

also so wie ich das aus der Frage herauslese, soll der Mieter nur den Zustand wie beim Einzug wieder herstellen, von Renovieren scheint in dem Protokoll nichts zu stehen.

Der Mieterbund kann sicherlich helfen. Jedoch muss man auch daran denken, dass Vermieter dann den Spieß auch gerne mal umdrehen und dem Mieter nicht nur alle Rechte zugestehen sondern auch alle Pflichten - selbst die, die er sonst evtl. nicht geltend machen würde. Im konkreten Fall würde ich erstmal den Vermieter fragen, wie er sich das jetzt genau vorstellt. Und wenn dir das dann komisch vorkommt kannst du immer noch zum Mieterbund.

Wenn im Vertrag oder im Anhang vom Mietvertrag starre Fristen stehen, dann ist die gesamte Klausel aus dem Vertrag nichtig und nicht gültig. dann brauchst Du nicht zu renovieren.

Bitte die Frage nochmal genau lesen: Hier wurde ein Protokoll erstellt, welches die vom Mieter durchzuführenden Arbeiten beschreibt. Diese Individualvereinbarung hat der Fragesteller dann auch noch unterschrieben, so dass Vereinbarungen im Mietvertrag hinfällig sind.

Schönheitsreparaturen halte ich aufgrund der herrschenden Meinung für nicht fällig; es sei denn, es wurde damals ein frisch gemalterter Mietgegenstand übernommen. ... und daß ein Mieter seinen Kram beim Auszug mitnimmt, ist doch völlig klar, oder etwa nicht? Da verstehe ich die Frage nun gar nicht.

Der Vertrag kann immer vom Grundsatz abweichen, ist in Deinem Fall durch Dich zu erfüllen, denn Du hast den Inhalt anerkannt.

Falsch! Genau aus diesem Grund beschäftigt sich die Rechtsprechung sehr häufig mit solchen Klauseln und erklärt diese meist für ungültig.