Auszug aus einer Neubauwohnung
Hallo an Alle!
Ich ziehe nun zum 1.10.2014, nach genau 2 Jahren Mietzeit, aus meiner Neubauwohnung aus. Es war natürlich der Erstbezug. Ich schreibe Euch mal einen Ausschnitt der Klausel aus meinem Vertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen nieder:
... Kosten hierfür sind nicht in der Miete einkalkuliert, somit ist der Mieter verpflichtet anfallende Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen. Es gelten folgenden Fristen: Küche/Bad/Dusche 5 Jahre, Wohn/Schlaf/Flure/Dielen/Toiletten 8 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper 10 Jahre, übrige Nebenräume 10 Jahre. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden.... usw.
Nun meine Frage und auch das folgende Problem. In dieser Wohnung wurde eine sehr teure Weißfarbe verwendet, ca. 90€ / 10 Liter. Es ist keine normale Weißfarbe wie Alpina es anbietet, sondern Ein Altweiß aus spezieller Mischung vom Fachmann. Nun sind ja mit der Zeit einige Bohrlöcher und kleinere Kratzer in die Farbe gekommen, wenn ich die Löcher verspachteln und mit " normaler" Farbe übermale, entstehen ja logischerweise Flecken! Bin ich jetzt etwa gezwungen diese teure Farbe zu verwenden? Oder muss ich nun die gesamte Wohnung neu streichen in einer herkömmlichen Farbe, denn es sind an einigen Wänden Bohrlöcher, somit wären an fast jeder Wand deutliche Flecken von der "normalen" weißen Farbe. Ich der Klausel steht ja nicht das fachgerechte Anstreichen, sondern lediglich das Anstreichen der Wände, Decken usw. Muss mein Vermieter diese Flecken nun dulden? Ps.: die Wände sind alle noch im originalem Weiß, wie zum Einzug. Da ich mir bei dem Ganzen unsicher bin, würde ich gerne eine Bestätigung von einer 3 Person haben wollen. Vielen Dank im Voraus an Alle die sich die Mühe machen! Grüße sunny
4 Antworten
Laut deinem Mietvertrag mußt du nicht renovieren, da ja keine 5 Jahre drin gewohnt wurde. Davon abgesehen glaube ich, dass feste Renovierungsfristen sowieso unzulässig sind.
Mach die Dübellöcher zu und tupfe nach dem Abtrocknen mit einer Altweißfarbe drüber. Die gibts auch in anderen Preisstufen. Für kleine Kratzer reicht teilweise so ein Schmutzradierer für nen Euro aus, denn nicht immer ist die Farbe weg, sondern eher bischen Schmutz drauf.
10 Liter Farbe für 90 €? Ich mführe selbst ab und an Malerarbeiten aus, aber dieser Preis ist absolut unüblich! Hier denke ich, dass dich der Vermieter nur ausnehmen will.
Feste Fristen für Schönheitsreparaturen sind nach neuester Rechtsprechung unzulässig. Soweit ich weiß, muss man Bohrlöcher in üblicher Anzahl auch nicht verschließen und nach 2 Jahren dürfte ein Streichen (wenn du nicht gerade Kettenraucher bist) auch nicht nötig sein.
In deinem Mietvertrag steht nicht drin, dass du die Wände mit einer besonders teuren Farbe streichen musst, sondern nur, dass du fachgerecht ausbessern sollst. Vielleicht kannst du Dir einpaar Liter nach Farbskala im Baumarkt zurecht schütteln lassen. Schneide an unauffälliger Stelle ein stück von der Tapete von der Wand und nehme diese mit zum Farbvergleich.
Woher weißt du das mit der teuren Farbe?
Ich würde mit normaler, gut deckender Wandfarbe streichen.
Wenn du Freunde hast, kann sich das Malern geteilt werden.