Untermieter zieht aus. Kann ich ihn zu einer frühzeitigen Beteiligung an Schönheitsreparaturen zwingen?

3 Antworten

Sind die Mieträume im Zeitpunkt der Überlassung an den Mieter....

Die Mieträume, also die Mietsache des Untermieters, ist das Zimmer das er gemietet hat. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist ihm zwar gestattet, jedoch gehören sie eben nicht zu seiner Mietsache. Damit hat der Untermieter mit der Renovierung der Gemeinschaftsräume nichts am Hut. Das ist einzig und allein Sache des Hauptmieters. Jede Beteiligung des Untermieters wäre auf freiwilliger Basis und kann nicht erzwungen/eingeklagt werden. Es sei denn, es wurde mietvertraglich vereinbart. Was im Hauptmietvertrag steht, kann dem Untermieter egal sein.

Der Hauptmietvertrag geht dem Untermieter nichts an. Steht nicht im Untermietvertrag, dass der Untermieter für die Schönheitsreparaturen in seinem Zimmer zuständig ist und sich an den Schönheitsreparaturen in den Sozialräumen der Wohnung mit einem %-Satz xx zu beteiligen hat, dann ist er aus der Nummer raus.

Schönheitsreparaturen sind Vermietersache, hier bist du der Vermieter. Im MV kann das aber an den Untermieter delegiert werden.

Deine Forderung wäre unzulässig. Sie entspräche der sog. Quotenregelung (Abgeltung von Schönheitsreparaturen die bei deinem Auszug möglicherweise abfallen könnten). Das hat der BGH als unzulässig geurteilt.