Mietwohnung Wände spachteln und bemalen oder tapezieren? Was ist Mieter, was ist Vermietersache?

5 Antworten

Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass wir beim Erstbezug unfertige Wände (nicht weiß, wirklich nur rohe Wände) komplett bearbeiten müssen.

Warum nicht. Wenn vertraglich vereinbart wird das der Mieter selbst renoviert.

Grundsätzlich kann ich im Netz immer nur finden, dass nur das, was auch tatsächlich "abgewohnt" wurde, auf den Mieter abgewälzt werden kann.

Das bezieht sich auf das Vertragsende.

Grundsätzlich können auch alle Renovierungen zu Beginn und während der Mietdauer auf den Mieter "abgewälzt" werden.

Es kommt nur auf die richtige Formulierung im Vertrag an.

So ist die Wohnung doch eigentlich nicht bewohnbar?

Warum nicht?

Du kannst Die Wände doch auch so lassen.

grauen Putz als Wände wird wohl niemand so lassen, weil es einfach unfertig aussieht und ja auch irgendwie ist. Wir warten jetzt mal auf den Mietvertrag. Ich bin auf jedenfall ein bisschen enttäuscht von unserem Vermieter, dass er diese Kosten auf uns abwälzt. Aber wenn er im Recht ist, werden wir uns wohl fügen und die Kosten übernehmen.

Was genau heißt denn die Wände müssen abgespachtelt werden? Sind da Löcher und Risse drin?

Eine Mietwohnung kann mit Wänden, die ohne Tapeten sind (also nur der reine Putz) zur Vermietung frei gegeben werden. Der Vermieter muss sich nur drum kümmern, das die Wände keine Löcher, Risse oder abgefallen Putz haben.

Tapezieren oder sowas wie glatte, bemalte Wände sind alles Sachen, die der Mieter selber zahlen muss.

Wirklich? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen. Also verputzt sind sie. Aber so, dass wir nur darauf tapezieren könnten. Und wir dachten, wenn wir direkt darauf streichen, würde es günstiger werden. Ich finde es irgendwie sehr viel Geld, wenn wir ca. 4500 € für den Erstbezug zum Tapezieren ausgeben müssen und der Nachmieter, der ein paar Jahre später kommt, dafür quasi nichts mehr zahlen muss. Als Mieter so viel Geld einfach für den Erstbezug ausgeben zu müssen ... Ich kann es mir nicht vorstellen und finde es ungerecht ;-) ... Naja. Wenn es so ist, kann ich wohl nichts machen, außer ggf. den Mietvertrag nicht unterschreiben...

@ScoobyDooby

Wenn du der Eigenrenovierung nicht zustimmen willst, es zwingt dich niemand den Vertrag zu unterschreiben. Den Vermieter auch nicht. Ich hoffe, ihr habt eure jetztige Wohnung noch nicht gekündigt?

@StupidGirl

Haben wir. Aber das dauert noch ein wenig, sodass wir noch die Möglichkeit haben uns anderweitig umzuschauen. Irgendwie sehe ich wenig Sinn darin, so viel Geld für ein paar Jahre auszugeben. Danke für deine Infos!

@ScoobyDooby

siehe meinen Kommentar unten zum Thema malen und streichen.

@ScoobyDooby

hinzu kommt noch: der Mieter ist GRUNDSÄTZLICH für diese Arbeiten zuständig, entweder beim EINZUG ODER beim Auszug!!!! Und zwischendurch auch in angemessenen Zeitabständen!!!!!

@ScoobyDooby

Ja, das ist wirklich so. Und es ist auch üblich, das wenn ihr wieder auszieht, die Tapeten zu entfernen. Also schenkt ihr dem Nachmieter nichts. So war das zumindest bei meinen 2 Wohnungen bis jetzt so. Aber ich frage mich, was für Tapeten ihr kaufen wollt, wenn die 4500€ kosten. Sind die vergoldet oder so?

Ich rate euch zu stinknormalen Raufaser Tapen, welche ihr dann streicht. Für meine 55m² Wohnung habe ich so nur knappe 100€ ausgegeben. Und Tapezieren ist echt nicht schwer ^^

seltsam - wände müssen verputzt sein, um die wohnung in vermietbaren zustand zu bringen. baumaßnahmen stehen einem mieter nicht zu. verputzen ist eine baumaßnahme zur fertigstellung - also nicht euer ding (zu mal es einiges an handwerklichen fähigkeiten voraussetzt).

Ja, also verputzt sind sie, sodass sie tapezierfähig sind. Aber eben nicht streichfähig. Wir wollten eigentlich nur streichen. Das sind einfach Kosten, mit denen wir nicht gerechnet haben und die jetzt erst später Thema waren. Wir dachten, dass sie wenigstens überall mit Raufaser oder weiß übergeben werden würde ... Trotzdem danke für die Antwort :-)

@ScoobyDooby

Achtung: es ist vollkommen richtig, dass der Vermieter nicht will, das die Wände bloß gestrichen werden. Grund: ein Wand läßt sich nicht mehr als drei- oder viermal überstreichen, danach muss man nämlich die FARBE runtermachen. Es gibt mittlerweile teuere atmungsaktive farbe, aber auch die läßt sich nicht beliebig oft überstreichen. Wenn die Wand nicht atmen kann, bildet sich schnell Schimmel. Bitte habt Verständnis dafür, dass der Vermieter ein Streichen der Wände nicht zulassen will. Ich verstehe in dem Zusammenhang auch nicht euer Problem. Wenn ihr beim Einzug tapeziert, sollte unbedingt im Mietvertrag stehen, dass ihr beim Auszug diese Arbeiten nicht machen müsst! Das macht auch Sinn, denn so könnt ihr doch die Wohnung nach eurem Gusto tapezieren und ein evt. späterer Mieter dann auch.

@Elizabeth2

Wenn ihr beim Einzug tapeziert, sollte unbedingt im Mietvertrag stehen, dass ihr beim Auszug diese Arbeiten nicht machen müsst! Das macht auch Sinn, denn so könnt ihr doch die Wohnung nach eurem Gusto tapezieren

Es sei denn, die Mieter kommen auf den Gedanken, die Wohnung in grellem Pink oder schwarz zu streichen. Dann müssen sie bei Auszug nämlich doch streichen.

Selbstverständlich kann eine Wohnung unrenoviert vermietet werden und die Renovierung vom Mieter übernommen wird. Dazu gehört tapezieren und streichen. Die Wände müssen aber in einem Zustand sein, damit Tapeten auch angebracht werden können. Dafür hat der Vermieter zu sorgen.

Wir beziehen bald einen Neubau als Mietwohnung.

Noch habt ihr keinen Mietvertrag unterschrieben. Habt ihr eure jetztige Wohnung schon gekündigt?

Das ist Vereinbarungssache und sollte auf jeden Fall v o r Vertragsabschluss geklärt werden.