Waschbecken verstopft, wer zahlt?

11 Antworten

Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-(Abfluss-) Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.

Dafür, dass der Mieter eine Verstopfung verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig (LG Kiel WM 90, 499). Mietverträge enthalten oft die Klausel, dass sich bei Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen.

Eine solche Regelung in einem Formularmietvertrag verstößt gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unwirksam(OLG Hamm RE WM 82, 201).

Zunächst: Rechnung des Handwerkers zahlt Auftraggeber (also Vermieter). Da die Verstopfung außerhalb deines direkten Einwirkungsbereiches liegt, kann weder über die Kleinreparaturklausel (falls wirksam vereinbart) noch als Schadenersatz von dir Geld verlangt werden. Es ist eine ganz normale Instandsetzung, die ist Vermietersache ("Der Vermieter hat die Wohnung dem Mieter in einem zum vertraggemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten").

Schaut doch mal im mietvertrag ob darüber was steht, ansonsten wenn ihr es nichunsachgemäß benutz habt würde ich notfalls die kosten mit dem vermieter teilen

Das Stichwort heißt - wie so häufig - vertragsgemäßer bzw. bestimmungsgemäßer Gebrauch. Sofern ihr nicht versucht habt, einen Elefanten durchs Waschbecken zu spülen, ist alles, was nicht mehr Ablaufgarnitur unter dem Waschbecken ist, Vermietersache. In diesem Fall also auch das Rohr, in das die Ablaufgarnitur mündet. Ob es danach nun noch mal Waagerecht geht oder gleich nen Bogen in die Senkrechte eingebaut ist, spielt logischerweise keine Rolle.

Haben versucht Verstopfung zu beheben. Siphon war sauber, also verstopfung nur in der Wand. Im Mietvertrag steht das auch nur so schwammig drin, wie man es überal im Internet findet. Rohrreiniger hat nichts mehr gebracht. Natürlich bin ich der Verursacher des Schadens, aber nicht mutwillig, sondern durch normal Benutzung.

Zusätzliche dubiosität ist, das bei dem Auftrag, den wir unterschrieben haben der Satz: "Verstopfung war in der Stichleitung, nicht in der Fallleitung", nicht vorkam. In der Rechnung die wir bekommen haben aber schon. D.h. der Vermieter da im Nachhinein angerufen hat und der handwerker diesen Satzt nachträglich eingefügt hat.