Mietwagen (Dienstwagen) versteuern?

4 Antworten

ich kenne sowas, die Firmenwagenutzer in den Nachbarländern sind oft schlechter gestellt, da kommt leicht Neid auf. Und dann auch noch Forderungen stellen.

Aber die Versteuerung, die kann man vielleicht auch mit der Payroll Service Firma klären, den Arbeitgeber interessiert es ja nicht, was du an Steuern zahlst.

Oder einfach bei der Steuererklärung den abgezogenen Geldwerten Vorteil wieder abziehen. (Und Dokumente aufbewahren, die nachweisen, dass eine Private Nutzung verboten ist .. immer Schriftlich geben lassen .. fürs Finanzamt, dagegen wird keiner was sagen).

Die Frage ist natürlich, ob es keine bessere Lösung gäbe:

z.B. du lässt dir die Mietrate brutto auszahlen. Und rechnest nur das Tanken für Dienstfahrten als Spesen ab. Dann least du privat ein Fahrzeug dass du auch private nutzen möchtest. Und führst Fahrtenbuch, rechnest die Kosten mit dem Finanzamt ab, den netto gezahlten Sprit nicht vergessen. Und hast am Ende ein fast kostenloses Wunschauto. wenn 27000 dienstlich, 3000 privat, kann man 90 % absetzen .. auch Wagenwäsche, Garagenmiete, Steuer, Versicherung ...

Tipp: einen Jahreswagen darf man kürzer abschreiben, und den Verkaufserlös (Restwert) nach 3 oder 4 Jahren muss man nicht versteuern wie es ein Selbständiger müsste. So bin ich mit "car allowance" jahrelang sehr günstig gefahren .. und musste auch mit niemand diskutieren, ob man eine Anhängerkupplung oder Ledersitze haben wollte.

und von "car allowance" sollte ein HR Manager auch wissen was das ist und wie das funktioniert. Für den Arbeitgeber hats auch den Vorteil, bei Ende des Arbeitsverhältnisses nicht auf ungenutzen Restverträgen sitze zu bleiben.

Lass dir das mit der untersagten privaten Nutzung schriftlich gegeben. Wenn der Wagen rein dienstlich genutzt werden darf, ist er ein Arbeitsmittel und kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil.

kidqdi 
Fragesteller
 10.04.2019, 11:58

Danke für deine Antwort! Reicht denn hierfür ein kleiner Satz in einer Email? "Hiermit bestätige ich, dass der Wagen nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf".

JayCeD  10.04.2019, 12:01
@kidqdi

Ich würde es mir auf dem Briefpapier der Firma geben lassen. Und eher als Anweisung. So in etwa: Das Ihnen überlassen Fahrzeug ist ausschließlich für dienstliche Belange zu nutzen. Eine Privatnutzung wird ausdrücklich untersagt."

Du kannst zwischen 1%-Versteuerung und Fahrtenbuch wählen.

Wenn die private Nutzung untersagt ist, dann musst Du den Schlüssel morgens in der Firma ausgehändigt bekommen und abends wieder abgeben. Nur dann glaubt das Finanzamt, dass Du nur dienstlich gefahren bist. "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt im Steuerrecht nur sehr eingeschränkt.

An Deiner Stelle würde ich mir die private Nutzung erlauben lassen und dann mit 1% versteuern. Von der Fahrtenbuchmethode rate ich ab, zumal die in Deiner Firma keine Ahnung haben, wie das gebucht werden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die 1 % Regelung besagt ja, dass du den Wagen auch privat nutzen kannst. Wenn du gar nicht privat fährst, ist auch eine Abrechnung mit Fahrtenbuch möglich.

Und wie dieses Dilemma zu lösen ist, ist NICHT deine Aufgabe als Arbeitnehmer.

Eben so wenig muss es dich interessieren, wenn die Personalerin keine Ahnung hat.

Darum muss die Firma sich selbst kümmern.

kidqdi 
Fragesteller
 10.04.2019, 13:18

Natürlich interessiert es mich, wenn am Ende des Monats weniger Netto übrig bleibt.