Ab wann handelt es sich um Steuerhinterziehung und wann ist das erlaubt?

4 Antworten

Die Antwort ist nicht ganz einfach und - wie bei allen Steuerthemen - im Zweifel durch einen Steuerberater abzuklären.

  • Nicht steuerlich zu berücksichtigen sind Güter des täglichen Gebrauchs wie rein privat genutzte Autos und selbstgenutzte Wohnungen.
  • Steuerpflichtig sind Dinge, die zu (zeitweilig) Erwerbstätigkeit genutzt wurden. Wenn man die weniger als 10 Jahre nutzt und verkauft, muss man den Gewinn versteuern.
  • Eigentlich ist ein Autoverkauf immer ein Verlustgeschäft ohne Gewinn -außer man hat Abschreibungen beim Finanzamt geltend gemacht. Die muss man vom Anschaffungspreis abziehen.

Aus eigener Erfahrung als Kleingewerbler ist ein Steuerberater eine sinnvolle Investition um typische Anfängerfehler zu vermeiden und auch absetzbare Positionen zu angeben zu können, dass das Finanzamt nicht aufmuckt.

Wenn es sich um ein Betriebsfahrzeug handelt, muss der Verkaufsgewinn versteuert werden.

Dee Verkauf privater Gegenstände ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr liegt. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von dieser Regelung ausgenommen.

Danke für die schnelle Antwort!

Was fällt denn alles unter die Kategorie "Gegenstände des täglichen Gebrauchs"? Sind damit Fernseher, Küchengeräte oder Staubsauger gemeint? 

Und angenommen ich habe vor 3 Monaten einen Staubsauger (200€ oder so) gekauft und die Wiederrufsfrist ist vorüber. Da ich unzufrieden mit dem Gerät bin, es aber nicht zurückgeben kann, stelle ich es bei ebay rein, um es zu verkaufen. Muss ich den Gewinn davon versteuern, nur weil ich ein Kleinunternehmer bin?

@JohnnyMnemonic

Denkst du wirklich, du kannst einen gebrauchten Staubsauger mit Gewinn gegenüber dem Neupreis verkaufen? 

@JohnnyMnemonic

Außerdem hast du den Staubsauger ja nicht mit dem Gedanken eingekauft ihn gewinnbringend wieder zu verkaufen (ergo: damit zu handeln) sondern einfach damit deine Bude sauber wird. 

Aber wenn du 30 Staubsauger kaufst dann wirds etwas schwierig zu argumentieren daß du damit nur deine Wohnung sauber machen wolltest. Dazu reicht einer ja auch. Das geht dann schon eher in die Richtung Handel. Und dafür brauchst du einen Gewerbeschein und mußt auch Abgaben und Steuern abführen. 

Privat ist privat. Solange du nicht jede Woche 2 Autos kaufst und gleich wieder mit Gewinn verkaufst (wäre gewerblicher Autohandel) bleibt das auch abgabenfrei. 

Die Autos waren jetzt nur eines von mehreren Beispielen. Ich meine generell Gegenstände, die man so täglich nutzt...

@JohnnyMnemonic

Solange du nicht jede Woche 2 setzeArtikelhierein kaufst und gleich wieder mit Gewinn verkaufst (wäre gewerblicher setzeArtikelhiereinhandel) bleibt das auch abgabenfrei. 

Unterschiedliche Auffassungen....ein Steuerberater hilft Dir!