Ab wann handelt es sich um Steuerhinterziehung und wann ist das erlaubt?
Hallo Leute!
Ich habe da mal eine Frage bezüglich Kleinunternehmern, die bestimmte Einnahmen versteuern müssen.
Und zwar handelt es sich um folgende Story:
Ein Kleinunternehmer bekommt als Handelsverrteter seine Provision, die er ganz normal versteuert.
Wenn er jetzt aber etwas privat verkauft, wie zum Beispiel ein Auto oder Möbelstück, etc., muss er diesen "Gewinn" angeben?
Oder wird dies seitens des Finanzamts als eine strikte Trennung von privat und geschäftlich angesehen, also sprich, dass man privat höhere Summen erhalten und ausgeben kann ohne dass es als Steuerhinterziehung angesehen werden kann?
Hatte grad eben eine ziemlich gegensätzliche Meinung im Gespräch mit meinem besten Kumpel und bin mir nicht sicher, was jetzt Sache ist!
Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus!
4 Antworten
Die Antwort ist nicht ganz einfach und - wie bei allen Steuerthemen - im Zweifel durch einen Steuerberater abzuklären.
- Nicht steuerlich zu berücksichtigen sind Güter des täglichen Gebrauchs wie rein privat genutzte Autos und selbstgenutzte Wohnungen.
- Steuerpflichtig sind Dinge, die zu (zeitweilig) Erwerbstätigkeit genutzt wurden. Wenn man die weniger als 10 Jahre nutzt und verkauft, muss man den Gewinn versteuern.
- Eigentlich ist ein Autoverkauf immer ein Verlustgeschäft ohne Gewinn -außer man hat Abschreibungen beim Finanzamt geltend gemacht. Die muss man vom Anschaffungspreis abziehen.
Aus eigener Erfahrung als Kleingewerbler ist ein Steuerberater eine sinnvolle Investition um typische Anfängerfehler zu vermeiden und auch absetzbare Positionen zu angeben zu können, dass das Finanzamt nicht aufmuckt.
Wenn es sich um ein Betriebsfahrzeug handelt, muss der Verkaufsgewinn versteuert werden.
Dee Verkauf privater Gegenstände ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr liegt. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von dieser Regelung ausgenommen.
Denkst du wirklich, du kannst einen gebrauchten Staubsauger mit Gewinn gegenüber dem Neupreis verkaufen?
Außerdem hast du den Staubsauger ja nicht mit dem Gedanken eingekauft ihn gewinnbringend wieder zu verkaufen (ergo: damit zu handeln) sondern einfach damit deine Bude sauber wird.
Aber wenn du 30 Staubsauger kaufst dann wirds etwas schwierig zu argumentieren daß du damit nur deine Wohnung sauber machen wolltest. Dazu reicht einer ja auch. Das geht dann schon eher in die Richtung Handel. Und dafür brauchst du einen Gewerbeschein und mußt auch Abgaben und Steuern abführen.
Privat ist privat. Solange du nicht jede Woche 2 Autos kaufst und gleich wieder mit Gewinn verkaufst (wäre gewerblicher Autohandel) bleibt das auch abgabenfrei.
Die Autos waren jetzt nur eines von mehreren Beispielen. Ich meine generell Gegenstände, die man so täglich nutzt...
Solange du nicht jede Woche 2 setzeArtikelhierein kaufst und gleich wieder mit Gewinn verkaufst (wäre gewerblicher setzeArtikelhiereinhandel) bleibt das auch abgabenfrei.
Unterschiedliche Auffassungen....ein Steuerberater hilft Dir!
Danke für die schnelle Antwort!
Was fällt denn alles unter die Kategorie "Gegenstände des täglichen Gebrauchs"? Sind damit Fernseher, Küchengeräte oder Staubsauger gemeint?
Und angenommen ich habe vor 3 Monaten einen Staubsauger (200€ oder so) gekauft und die Wiederrufsfrist ist vorüber. Da ich unzufrieden mit dem Gerät bin, es aber nicht zurückgeben kann, stelle ich es bei ebay rein, um es zu verkaufen. Muss ich den Gewinn davon versteuern, nur weil ich ein Kleinunternehmer bin?