1% Firmenwagen?
Hi Community,
ab September fange ich eine neue Tätigkeit an, in der ein Firmenwagen inkludiert ist.
Die Versteuerung ist mit 1% vom Bruttolistenpreis angegeben, soweit klar, aber einer der neuen Kollegen meinte, dass ich dennoch ein Fahrtenbuch führen sollte, damit ich, falls ich die privaten Kilometer nicht erreiche, steuerlich wieder etwas zurückbekommen kann.
Beispiel:
Ich habe 12k Km im Jahr die mit 1% versteuert werden, wenn ich aber nur 6k Km privat im Jahr fahre, kann ich die anderen 6k Km erstattet bekommen.
Soweit die Theorie, wo werde ich das in der Erklärung genau angeben?
Hat jemand einen gleichen bzw. ähnlichen Fall?
Auf Antworten freue ich mich.
LG
6 Antworten
Diese Mischkalkulation wäre mir nicht bekannt. Muss aber nicht heißen, dass es das nicht gibt.
Entweder du versteuerst nach der 1% + 0,03% pro Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsort Regel. Dann sind weitere private Kilometer wie die Fahrt zum Einkaufen, Sport oder abends ausgehen egal. Du solltest nur nicht über die im Leasingvertrag vereinbarten Kilometer kommen, da ansonsten bei Rückgabe des Fahrzeuges Probleme entstehen können (Nachzahlung), die möglicherweise du zu tragen hast. Der geldwerte Vorteil entsteht durch die pauschale Nutzung eines explizit für den Privatgebrauch genehmigten Firmenwagens.
Oder du führst ein Fahrtenbuch und versteuerst nach den privat gefahrenen Kilometern. Das kann sich lohnen, wenn einen privaten Zweitwagen hast, z.B. ein Cabrio fürs Vergnügen, das du auch regelmäßig für den Weg in die Firma nutzt und nur unregelmäßig mit dem Firmenwagen privat fährst. Der geldwerte Vorteil entsteht dann durch die gelegentlichen geduldeten Privatfahrten.
Wenn der Wagen offiziell nur für Dienstfahrten gedacht ist und du garnicht damit privat fährst, fallen weder Fahrtenbuch noch Steuer an, aber dann musst du auch alles Private mit deinem Privatauto machen. Auch den Weg zwische Zuhause und Arbeitsstätte.
Aber eine Vorab-Versteurung mit Rückerstattung bei Nichterreichen der Mindeskilometer ist mir nicht bekannt.
Also meinem Wissensstand nach entweder 1% und alles egal oder Fahrtenbuch. Keine Kombi daraus.Wenn du keinen Zweitwagen hast und jeden Tag mit dem Firmenauto fährst, lohnt sich die Fahrtenbuch-Regelung eher weniger.
Der Steuerpflichtige kann bei der Veranlagung der Versteuerung des AG folgen oder aber die ggf günstigere Fahrtenbuchmethode wählen. Das ist möglich.
Nein, ich hatte auch einen Firmenwagen, der auch für Privatnutzung war. Hab nie ein Fahrtenbuch geführt, konnte allerdings nicht die Wegstrecke zur Arbeit absetzen wie andere Steuerpflichtigen.
Ich fuhr damals ca. 80 % privat, 20 % geschäftlich.
edit: Jetzt hab ich die Frage kapiert: NEIN, den das Auto ist ja eine Art "Lohn", das musst Du versteuern, egal wie viel Du privat fährst.
Die Fahrt zur Arbeit ist dein Privatvergnügen. Daher ist es zweifelhaft, dass du mit 5% auskommst.
ich habe keinen Arbeitsweg
Es geht nur darum, wo der Korrigierte Bruttowert einzutragen ist
https://www.steuern.de/dienstwagen.html
Hier ein Auszug, dass man obwohl 1% Regelung, ich mein Fahrtenbuch angeben kann!!!
Es ist korrekt, dass der AN die Wahl hat, den geldwerten Vorteil des Firmenwagens *entweder* per 1%- *oder* per FB abzurechnen. Diese Wahl steht dem AN nach laufender Rechtsprechung jährlich zu. Ein unterjähriger Wechsel ist jedoch nicht möglich.
Siehe u.a.
Wenn die Fahrtenbuchmethode für dich günstiger ist, kannst du tatsächlich bei der Veranlagung dieses als Grundlage für die Versteuerung der Privatnutzung ansetzen. Solltest halt nur noch wissen, wie das geht. 😉
Genau das ist die Frage, wo wird das angegeben? Also in den Werbungskosten oder in Anlage N oder oder oder
Wer es nicht selbst weiß, muss einen Profi beauftragen, nennt sich Steuerberater.
danke für deinen Beitrag, aber ich werde es eher 95% dienstlich und 5% peivat nutzen.