Mietvertravg mit unterschrieben aber nicht namentlich genannt?

6 Antworten

Laut Vertragsrecht ist es eindeutig geregelt, dass die Vertragsparteien genau zu nennen sind. Das ist hier nicht der Fall. Deine Unterschrift unter dem Vertrag hat also keine Relevanz. Du bist dadurch nicht Vertragspartner des Vermieters geworden.

Du hast lediglich eine interne Vereinbarung zwischen dir und deinem Freund über die Teilung der Kosten 70:30. Und dabei bleibt es auch, mehr kann er nicht verlangen.

Ihr habt die Wohnung gemeinsam gemietet und seit somit beide zahlungspflichtig bis der Vertrag beendet ist, oder von einem freiwillig komplett übernommen wird.

Wir reden hier von max. 3 monatsmieten ...

Warum willst du deinen Exfreund um deinen Anteil betrügen?

Außerdem könnte auch dein Freund die Mietzahlung komplett einstellen und verschwinden. Dann kann der Vermieter die komplette Miete bei dir einfordern und eintreiben. Verhaltet euch fair.

Der Vermieter kann die Miete nur von jemandem fordern, der namentlich im Vertrag benannt wird und die FS wird dort explizit nicht benannt. Hat nur aus welchem Gund auch immer ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt.

Das Problem ist, es ist ein Zeitvertrag, der noch 3 Jahre geht...

@BuBBles2904

Dein Problem ist das nicht - du bist nicht Mieter der Wohnung. Das ist allein das Problem deines Ex.

@Lotta1965

Sie hat einen Vertrag mit ihrem Ex.

@Monti55

Aber doch keinen Zeitmietvertrag über 3 Jahre

@Lotta1965

Sie hat offensichtlich beim Abschluß des Mietvertrags mit ihrem damaligen Freund die gemeinsame Kostenübernahme für den Mietverttrag vereinbart - und sie kannte die Laufzeit.

Vielleicht passiert ihr nichts, wenn sie vertragsbrüchig wird und den Exfreund auf den Kosten sitzen lässt, aber rechtens wär das nicht und obendrein sehr unanständig.

Manche Leute scheinen sowas aber in Ordnung zu finden.

@Monti55
Vielleicht passiert ihr nichts, wenn sie vertragsbrüchig

Sie wird nicht vertragsbrüchig. Wenn sie einen Vertrag mit ihrem Ex hat, dann handelt es sich hier um einen mündlichen Mietvertrag, welcher unbefristet ist. Keinesfalls ein Zeitmietvertrag, denn der bedarf 1. einer rechtswirksamen Begründung und 2. derSchriftform. Allerdings muss auch der mit der Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Wenn man sich einig ist, kann man sich natürlich auch anders einigen.Mit dem Mietvertrag des Ex mit dem Vermieter hat sie nichts am Hut, auch wenn sie den unterschrieben hat.

den Exfreund auf den Kosten sitzen lässt, aber rechtens wär das nicht und obendrein sehr unanständig.

Rechtens wär das schon, zumindes nach den drei Monaten Kündigungsfrist. Ob es auch anständig wäre, ist hier nicht die Frage.

Mit deiner Unterschrift hast du eine Willenserklärung abgegeben, dem Vermieter ist das bekannt. Deshalb musst du nicht namentlich genannt werden und bist natürlich trotzdem an den Vertrag gebunden.

An welchen Vertrag? Es gibt keinen für die FS geltenden Mietvertrag mit dem Vermieter!

Du hast eine Willenserklärung abgeben. Diese kann sogar mündlich gegeben werden und wäre gültig, wenn auch schwerer nachweisbar, sofern keine Zeugen vorhanden..

NUn - du hast den Vertag unterschrieben, somit sind dein Freund und du beide Vertragspatner. Diese hast du gemacht, sodass du nicht umhin kommst die Miete entsprechend zu gleichen Teilen zu zahlen.

Wenn du im Mietvertrag namentlich nicht aufgeführt bist, bist du auch nicht Vertragspartner des Vermieters. Auch dann nicht, wenn du ihn unterschrieben hast.

Sie ist Vertragspartner ihres Exfreundes.

@Monti55

Sie ist nicht Vertragspartner des Vermieters. Ob sie Vertragspartner ihres Ex ist, ist eine andere Sache. Damit ist sie doch nicht gleichzeitig Vertragspartner des Vermieters.

@Lotta1965

Nein, aber sie ist gegenüber ihrem Exfreund zur Zahlung ihres Anteils verpflichtet.

@Monti55

Das ist richtig - zumindest für die Dauer von drei Monaten.