Mietvertrags-Kündigung per E-Mail?

11 Antworten

Aus Zeitnot habe ich dieses per E-Mail gemacht, damit die Kündigung noch fristgerecht zum dritten Werktag eingeht. Da der 3. Oktober ein Feiertag war, musste sie zum 4. Oktober da sein.

Diese Kündigung ist unwirksam. Wenn der Vermieter nicht kulant ist, müssen Sie schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift kündigen, dann aber zum 31.01.2013

Ich würde diesbezüglich den Vermieter anrufen und fragen ob er mit der Kündigung per E-Mail einverstanden ist und sich den Kündigungszeitpunkt schriftlich bestätigen lassen.

Bis heute habe ich noch keine Antwort vom Vermieter.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses bedarf keiner Bestätigung seitens des Vermieters.

Ich möchte ungern doppelt Miete zahlen müssen.

Wie die Meisten von uns, wenn man umzieht.

Eine Kündigung muss eine Unterschrift beinhalten. Per eMail kann keine Unterschrift auf ein Originaldokument geleistet werden, auch nicht, wenn das Originaldokument eingescannt und dem Vermieter zugeschickt wurde (da könnte ja jeder kommen). Wenn du jetzt eine Kündigung rausschickst, so ist diese erst Ende Januar wirksam. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Nachmieter zu suchen. Wenn jemand zum 1.1.13 bereit ist deine Wohnung zu übernehmen und dein Vermieter dem zustimmt, so kannst du aus deinem Mietvertrag vorzeitig raus. Ansonsten musst du für Januar 2013 noch eine Miete zahlen.

Bis heute habe ich noch keine Antwort vom Vermieter.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß vom Vermieter nicht beantwortet/bestätigt werden.

Allerdings wäre die Kündigung nur mit Originalunterschrift wirksam. Was bei einer E-Mail nicht der Fall ist.

Mal davon abgesehen könnte die Mail auch im Spamordner gelandet oder aus versehen gelöscht sein.

Ich möchte ungern doppelt Miete zahlen müssen.

Wirst Du aber müssen wenn der VM die Kündigung, falls überhaupt erhalten, nicht akzeptiert.

Kündigung mit Emailist nicth rechtlich bindend, das muß mit richtigen Post und am Besten per Einscdhreiben zugestellt werden,

Hmmm, ich hatte es gehofft aufgrund dieses Urteiles vom Amtsgericht:* Auch per E-Mail kann eine Vertragskündigung ausgesprochen werden. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt (AZ 30 C 730/08-25). Das Gericht vertritt die Ansicht, dass die Kündigung schon dann als zugegangen gilt, wenn sie in der Empfängermailbox abgespeichert ist. Es sei dabei völlig unerheblich, ob vom Absender eine Lesebestätigung angefordert wurde oder aber die E-Mail auch vom Empfänger abgerufen wurde.* Den Vermieter erreicht man telefonisch fast nie, da es die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist und extrem ausgedünnt wurde von Mitarbeitern. Es gibt Gutachten das das Fachwerkhaus saniert werden muß. Daher sollen wir hier nichts mehr machen... Das Haus ist aber in einem besonderm Zustand: Durch die Balken haben sich Mäuse und Ratten jetzt den Weg ins Haus gegraben. Wir haben seit Jahren Schwierigkeiten mit extremen Ameisenbefall (im Mai nach 4 Jahren ist endlich was gemacht worden, seit dem hab ich eine Baustelle im Wohnzimmer) im Winter friert das Badezimmer zu, das wir kein Wasser dort haben. Meine Kinder sind laufend krank, letztes Jahr Lungenentzündung, chronische Nasennebenhöhlenentzündung ist nun auch diagnostiziert, da man hier mit Oel oder Holz heizt und es eigentlich nicht genügend Öfen sind. Raumtemperatur von 24 Grad bekomm ich nur in wenigen Räumen hin. 2 Dachfenster sind kaputt, damit es nicht durchregnet hab ich sie mit Folie und Silikon abgedichtet. 2 weitere Räume haben Schimmel (Feuchtigkeit zieht von unten hoch), bis jetzt auch nichts gemacht worden. Der Vermieter ist über die Mängel informiert!!! Ich kann hier mit den Kindern nicht mehr bleiben!