Ersetzt ein Zeuge das Einschreiben per Post?

7 Antworten

der ist sogar besser als das einschreiben, weil du den zeugen den brief lesen lassen kannst

einschreiben sagt nichts über den inhalt, du könntest dem vermieter auch zum geburtstag zb gratulieren

ein zeuge, der auch den inhalt kennt, ist das beste

albatros  21.05.2015, 00:56

einschreiben sagt nichts über den inhalt, du könntest dem vermieter auch zum geburtstag zb gratulieren

Das ist ein Märchen, diese Argumentation wird heutzutage nirgendwo mehr anerkannt.

Ich würde es als Einschreiben mit Rückschein schicken. Das mit dem Zeugen sagt mir nichts, habe ich auch nie gehört. Beim Rückschein hast Du ja die Unterschrift, dass er den Brief bekommen hat. Sicherer gehts nicht.

Ghettokeks 
Fragesteller
 20.05.2015, 19:19

Vorausgesetzt, er nimmt den Brief an. Ist der Empfänger des Einschreibens nicht zu Hause, wird das Einschreiben bei der Post hinterlegt und der Empfänger informiert. Holt dieser das Einschreiben dann nicht ab, gilt es meines Wissens nach als unzustellbar.

albatros  21.05.2015, 00:53

Du irrst, ist es tatsächlich nicht.

anitari  21.05.2015, 08:48

Beim Rückschein hast Du ja die Unterschrift, dass er den Brief bekommen hat. 

Vorausgesetzt er unterschreibt, sprich nimmt das ES an, oder holt es, möglichst rechtzeitig, von der Post ab.

Genügt der "Einwurf mit Zeuge" tatsächlich, um im Zweifelsfalle beweisen zu können, dass die Kündigung versendet wurde?

Ja.

Der Zeuge sollte neben Zeit und Datum des Einwurfs auch den Inhalt bestätigen. Und der Zeuge sollte möglichst kein Verwandter sein.

Ein Einwurfeinschreiben geht aber auch.

Nur kein Einschreiben + Rückschein.

Übrigens muß der Vermieter den Erhalt nicht bestätigen.

Wichtig für Dich ist allein das Du nachweisen kannst das  die Kündigung fristgerecht in seinem Machtbereich, z. B. Briefkasten, war.

Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, muß der Erhalt und Inhalt auch nicht von Deinem Vermieter bestätigt werden.

Allerdings solltest Du nachweisen können, wann der Vermieter die schriftliche Kündigung erhalten hat. Das geht auch mit einem Einwurfeinschreiben. Mit dem Einwurf des Postbeamten in den Briefkasten gilt dieses als zugestellt und die Kündigung ist somit wirksam.

Während ein Einschreiben mit Rückschein  vom Empfänger nicht angenommen bzw. nicht auf dem Postamt während der Lagerfrist abgeholt werden muß. In diesem Fall wäre die Kündigung nicht wirksam.

Aber Du kannst nochmal dem Vermieter Dein Kündigungschreiben in Anwesenheit eines Zeugen (Bekannter) übergeben oder das Schreiben auch vom Gerichtsvollzieher rechtssicher zustellen lassen.

In so einem Fall bietet sich auch die Zustellung mit Postzustellungsurkunde an. Ist das einzige absolut rechtssichere Verfahren

Gerhart  21.05.2015, 07:47

...neben der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

franneck1989  21.05.2015, 08:07
@Gerhart

das meinte ich ja damit.