Mietvertrag:"Aufstellung einer Spülmaschine nur durch Klempner". Ist das rechtens?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich muss man dazu sagen, dass der Vermieter einen fachmännischen Anschluss der Geräte vertraglich verlangen kann, allerdings kommt er in der Regel dann auch für die Kosten auf. Der Vermieter verlangt dann eine Quittung über die Installation. Es wäre ja auch unzumutbar, eine fachmännische Installation der Geräte zu verlangen und zusätzlich die Kosten auf den Mieter abzuwälzen, nicht wahr?

Diese Absicherung ist seitens des Vermieters für ihn wichtig, wenn der Schlauch platzt und eine Havarie entsteht. Dann ist das Geschrei nämlich groß und man zankt sich, wer denn nun für den Schaden haftet. Wurde die Installation der Spülmaschine durch einen Installateur durchgeführt (Immer die Quittung aufheben!), so haftet in der Regel dieser, sofern ihm eine falsche Montage nachgewiesen werden kann. (Achtung: Das gilt nicht bei altersbedingtem porösen Gummischläuchen, also nach ein paar Jahren. Wenn die Gummischläuche altersbedingt platzen, dann haftet der Installateur nicht!) Wenn der Vermieter eine fachmännische Installation beauftragt oder verlangt, so kommt auch dieser für evtl. Schäden bei Havarie auf bzw. muss sich dann selbst mit dem Installateur auseinandersetzen. Installiert man selbst Wasch- und Spülmaschine, muss man auch selbst für evtl. Schäden bei einer Havarie haften. Wenn man viel Glück hat, trägt dies die eigene Haftpflichtversicherung.

Mein Rat: Wenn sich dein Vater sicher hinsichtlich der Druckbelastung der Ventile und Schläuche ist, kann er das Ding getrost installieren. Bei den meisten Hausanschlüssen sollte dies auch problemlos möglich sein. Sobald hier Unsicherheiten oder besondere Druckverhältnisse bestehen, sollte auf jeden Fall der Installateur konsultiert werden. Wenn der Vermieter allerdings unnachgiebig auf einer fachmännischen Installation besteht, so solltest du ihn bitten, die Kosten dafür zu übernehmen.

T4cT1c 
Fragesteller
 13.09.2012, 05:57

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort :).

Ich werde gleich morgen den Vermieter anrufen und das mit ihm klären.

schleudermaxe  13.09.2012, 13:38

Quatsch mit Sauce! Bestimmungswidrig austretendes Wasser richtet meist Schaden an und dieser wird immer und ohne Ausnahme über die Gebäudeversicherung geordnet. Die Beiträge für so eine Versicherung bezahlt der Mieter! Ich kenne keinen Fall, wo der Mieter haftbar gemacht wurde.

Eine gesetzliche Regelung, wonach eine Spülmaschine ausschließlich durch einen Fachbetrieb angeschlossen werden darf, gibt es nicht.

Wohl aber das Verursacherprinzip!

Das heißt: Kommt es durch die Eigeninitiative z.B. zu einem Wasserschaden muss der Verursacher bzw. dessen Versicherung für den Schaden haften.

Die gute Nachricht. Eine Spülmaschine anzuschließen ist wirklich kein Hexenwerk!

https://www.youtube.com/watch?v=fi4cSbKTH5o

Zuleitungsschlauch anschließen

Handelsübliche Spülmaschinen verfügen über einen weißen Zuleitungsschlauch und einen grauen Abflussschlauch. Um die Wasserzuleitung zu montieren, brauchen Sie einen entsprechenden Anschluss unter der Spüle, der in den meisten Fällen bereits vorhanden sein sollte.

So schließen Sie die Spülmaschine selbst an

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier:

https://selbermachen.de/wohnen/haushaltsgeraete/so-schliessen-sie-die-spuelmaschine-selbst-an

Ist alles nicht so kompliziert, wie es vielleicht scheinen mag.

Mein Tipp:

Handelt es sich um ein gebrauchtes Gerät, ist es immer ratsam die alten Dichtungen gegen neue auszutauschen.

Nach etwa 14 Tagen sollte der Anschluss noch einmal geprüft werden und ggf. nachgezogen werden. Dann bist du aber auch der sicheren Seite.

Spül­ma­schi­ne an­schlie­ßen

Es muss nicht un­be­dingt ein Fach­mann Ih­re Spül­ma­schi­ne an­schlie­ßen. Mit un­se­rer An­lei­tung kön­nen Sie den An­schluss des Ge­schirr­spü­lers selbst­stän­dig durch­füh­ren.

Weitere Infos und Antworten auf deine Frage findest du hier:

https://www.jobruf.de/umziehen/umzugstipps/geraete_anschliessen/spuelmaschine_anschliessen.html

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, natürlich. Dieses wurde doch in der Urkunde nach eigenen Angaben so vereinbart! Unklar ist mir, was der Mieter und der Vermieter mit dem Begriff Klempner meinen und somit kann Dein Vater ja durchaus als Klempner durchgehen. Alles also ganz einfach und bedenke immer, in Deinen vier Wänden bist Du der Hausherr und darfst machen, was Dir gefällt, so jedenfalls der BGH.

Feesieben  13.09.2012, 11:57

Na, prima Antwort! Wozu werden denn hier die Leute aufgemuntert? Macht, tut und nicht vergessen, ihr seid durch den BGH abgesichert. Ist das ein Witz? Asgalloth hat schon den "Nagel auf den Kopf " getroffen und so sollte es auch sein! Bei Deiner Aussage haben wir bald nur noch Mieter die sich handwerklich versuchen und machen was sie wollen. Dir wünsche ich jedenfalls nicht so einen Mieter! LG Ein Betroffener! P.S. Habe seit 3 Monaten kein Schlafzimmer mehr. Dafür eine "schicke" Baustelle mit viel Dreck, weil über mir der Mieter offensichtlich wie es aussieht, genauso gehandelt hat. Ich mache dann mal nach "gut dünken"!

schleudermaxe  13.09.2012, 13:32
@Feesieben

Also, lieber Kollege, da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn denn bestimmungswidrig Wasser austritt, ordnet den ganzen Schaden die Gebäudeversicherung, die ja meist der Mieter bezahlt. In meinem Bestand haben wir rund 100 Fälle/Jahr, ohne das ein Mieter je haftbar gemacht werden konnte. Also bitte! Was soll also Dein Gemecker hier oder ist die mietvertragliche Vereinbarung bei Dir eine Einbahnstraße?

elflein72  03.07.2020, 22:05

das ist so nicht richtig..es sind nicht seine eigenen vier Wände ,sondern eine Mietsache..die Wände gehören ihn nicht.Nur seine Sachen und Möbel...und deswegen darf er eben nicht tun und lassen , was er will und ja:; Der Vermieter kann auf eine fachmännsche Anschließung der Waschmaschine bestehen... und muss es nicht einmal bezahlen...denn wenn diese Maschine nicht fachmännisch angeschlossen wurde und dadurch ein größerer schaden entsteht,zahlt die Versicherung Null... der Vermieter trägt das Risiko,also kann er regeln festlegen...die müssen natürlich mit dem GG vereinbar sein und das ist hier der Fall-... Woher weiß ich das? ich bin selbst Vermieter

Unser Mieter hat seine Spülmaschine selber angeschlossen - nur nicht richtig. Nach ein paar Tagen stand das neuverlegte Laminat in der Küche auf. Der Bodenleger wurde gerufen, er hat schon befürchtet, er hätte eine Leitung erwischt, als er die Wischleisten angebohrt hat. Es hat sich dann rausgestellt, dass die Ursache die nicht fachgerecht angeschlossene Spülmaschine war - und es war gottseidank in der Erdgeschosswohnung. Den Schaden hat die Haftpflichtversicherung des Vermieters bezahlt und nicht unsere Gebäudehaftpflichtversicherung! Also, ich würde einen Fachmann das machen lassen und die Rechnung gut aufheben!

Wenn Dein Vater dann auch für evtl. Schäden durch nicht fachgerechten Anschluß aufkommt ist das kein Problem. Aber vielleicht hältst Du Dich lieber an den Vertrag, den Du unterschrieben hast?