Mietvertrag wurde von beiden Partien nicht unterschrieben?
Mir ist aufgefallen, dass weder der Vermieter noch wir den Mietvertrag unterschrieben haben (absolut kein Plan wie das passiert ist). Müssen wir uns trotzdem an die dreimonatige Kündigungsfrist halten? Und wie Kündigen wir den Vertrag, wenn wir umziehen wollen?
Ich habe einen Durchschlag vom Originalvertrag und da steht auch nichts drin, deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass da nichts steht.
4 Antworten
Kann es sein dass dies nur auf deinem Exemplar so ist? Der Vermieter hat auch ein Exemplar..
Davon abgesehen, gilt der Vertrag. Und damit sei Kündigungsfrist.
Ja! Für Sie gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Da ihr bereits eingezogen seid, ist zwar mangels der Unterzeichnung kein schriftlicher Mietvertrag zustande gekommen, dafür aber ein wirksamer mündlicher Mietvertrag. Für diesen gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen, hier 3 Monate.
Die Kündigung wird allerdings nur in Schriftform wirksam, also auf Papier mit Originalunterschrift aller Mieter der Wohnung.
Jetzt könntest du zum 31. Mai kündigen.
Da ja wohl Miete bezahlt wurde, reicht das als Beweis- also natürlich auch die 3 Monatsfrist..