Mietvertrag Kündigen - Mieter lässt mich nicht aus dem Vertrag?

12 Antworten

Ich nehme stark an, dass Du nicht die vollständige Klausel hier beschreibst.

Diese Klausel steht normalerweise in Verbindung mit einem beiderseitigen Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum, der dann logischerweise länger ist, als drei Monate ab Mietbeginn, aber maximal 48 Monate betragen darf. Schau doch noch mal genau nach, ob nicht noch eine solche Klausel irgendwo versteckt ist, was ich mir aber bei einem Mietvertrag nicht wirklich vorstellen kann.

Ein Mietvertrag beginnt auf Seite 1 und endet auf der letzten Seite und irgendwo dazwischen drin steht Text, den man liest und versteht, bevor man den Vertrag unterschreibt.

Sollte es sich weder um einen Zeitmietvertrag handeln noch um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht, wäre diese Klausel auch ohne Bedeutung für Dich.

Ein Vermieter kann nicht mit einer Versteckten Klausel die gesetzlichen Kündigungsfristen Umgehen oder? 

Wieso versteckt? Du hast doch den Mietvertrag gelesen bevor Du ihn unterschrieben hast.

Was genau steht denn in dieser Klausel?

 dass ich nur Kündigen kann wenn ich einen Nachmieter beschaffe.

Sollte das tatsächlich so im Vertrag stehen, was ich bezweifel, wäre das unwirksam.

Tatsächlich stand es so im Mietvertrag mit einer Fußnote die ich leider übersehen hatte. Nichtsdestotrotz ist es laut meines Anwaltes nicht rechtens und ich bin aus dem Mietverhältnis raus.

Ich, eine Einzelperson habe meinen Mietvertrag fristgerecht gekündigt. Nach den gesetzlichen 3 Monaten macht mein Vermieter mich darauf Aufmerksam das in meinem Mietvertrag eine Klausel steht, dass ich nur Kündigen kann wenn ich einen Nachmieter beschaffe.

Das wäre nur wirksam, wenn es sich um einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht handelt oder es ein wirksamer befristeter Mietvertrag ist.

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Gelinde gesagt spinnt dein Vermieter. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Dreimonatskündigungsfrist ist dein Mietverhältnis beendet, das gilt.

Nur wenn du früher aussteigen wolltest, könnte ein Nachmieter Bedingung sein. Allerdings bräuchte der Vermieter keinen annehmen.

Wenn du also weder einen Kündigungsverzicht noch eine Befristung vereinbart hast, brauchst du natürlich über den Kündigungstermin hinaus keine Miete zahlen.

Nein. Auch bei deinem Vertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Mietzahlung kannst Du einstellen und bereits zu viel gezahlte Miete wieder einfordern.

Vorsicht mit solchen Ratschlägen. Es ist nicht bekannt, ob der FS einen befristeten Mietvertrag unterschrieben hat, oder gar einen mit gegenseitigem Kündigungsverzicht. Dann wäre eine solche Klausel durchaus rechtens um früher aus dem Mietvertrag zu kommen.

Lediglich bei einem unbefristeten Mietvertrag ohne gegenseitigen Kündigungsverzicht wäre dein Rat richtig.