Mietvertrag wirklich erst wenn die Kaution bezahlt wurde?

10 Antworten

Nein, das ist nicht normal! Die Kaution ist fällig zum Mietbeginn. Das heißt, sie muss dann auf dem separaten insolvenzfesten Konto des Vermieters eingegangen sein. Unabhängig davon ist der Mietvertrag nach Unterzeichnung beider Parteien auszuhändigen. Die Schlüsselübergabe und damit die Inbesitznahme der Mietsache durch den Mieter kann der Vermieter bzw. Makler aber von dem Nachweis der erfolgten Kautionszahlung abhängig machen, das wäre in Ordnung und nicht zu beanstanden. Damit ist die Sicherheit für den Vermieter gewährleistet Die Kaution darf höchstens drei Nettomieten betragen und der Mieter ist berechtigt, diese in drei Monatsraten zu zahlen. Steht etwas anderes zum Nachteil des Mieters im MV, so ist das unwirksam.

Nein, auf keinen Fall. Lt. Mietrecht kann die Kaution auch in 3 Raten gezahlt werden. Da sollte sie mal darauf hinweisen. Es ist natürlich so, dass jeder Vermieter die Sache anders handhabt und wenn er es so will, wird sie es so machen müssen.

Der Vermieter bestimmt die Spielregeln, nach denen sich der Makler gegenüber der potentiellen Mieterin zu verhalten hat! Wäre doch ein Glücksfall, wenn man bereits durch die Uneinbringlichkeit der Kaution die Zahlungsschwäche der potentiellen Mieterin aufdecken würde und so noch rechtzeitig den Mietvertrag verhindern könnte, bewor schlimmeres eintritt! - ein umsichtiger Vermieter!

Natürlich ist das normal. Erst die Kaution bezahlen, dann bekommst du den Mietvertrag. Sonst würden ja viele einfach in die neue Wohnung ziehen ohne die Kaution zu bezahlen.

Cleverle1 
Fragesteller
 24.01.2012, 10:39

Sie will das jetzt so machen: das Mietkautionssparbuch mit der KAution übergibt sie dem Makler (der sendet das dann an den Vermieter) nur gegen Aushändigung des Vertrages. So kann sie ja normalerweise auf Nummer sicher sein, oder?!

Mandelbluete  24.01.2012, 10:45
@Cleverle1

Es ist üblich, dass man die erste Hälfte der Kaution zu Anfang zahlt und mit der zweiten Hälfte einen Monat warten darf. Von daher müsste der Makler auch mit der Hälfte der Kaution den Mietvertrag rausrücken. Sonst könnt ihr euch auch noch unter www.mieterbund.de wenden und euch beraten lassen!

albatros  24.01.2012, 14:39

Nein, das ist nicht normal! Was du schreibst ist schlechtweg falsch. Die Kaution ist fällig zum Mietbeginn. Das heißt, sie muss dann auf dem separaten insolvenzfesten Konto des Vermieters eingegangen sein. Unabhängig davon ist der Mietvertrag nach Unterzeichnung beider Parteien auszuhändigen. Die Schlüsselübergabe und damit die Inbesitznahme der Mietsache durch den Mieter kann der Vermieter bzw. Makler aber von dem Nachweis der erfolgten Kautionszahlung abhängig machen, das wäre in Ordnung und nicht zu beanstanden. Damit ist die Sicherheit für den Vermieter gewährleistet Die Kaution darf höchstens drei Nettomieten betragen und der Mieter ist berechtigt, diese in drei Monatsraten zu zahlen. Steht etwas anderes zum Nachteil des Mieters im MV, so ist das unwirksam.

meine Freundin kriegt ihre Ausfertigung des Mietvertrages vom Makler erst, wenn sie nachweislich die Kaution bezahlt hat! Ist sowas normal?

Das ist weder normal noch rechtens.

Die Kaution ist bei Mietbeginn fällig. Nicht vorher.

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

imager761  24.01.2012, 11:32

Richtig, der Einzug aber auch :-)