Mietvertrag unter Freunden - Ab- und Anmeldung möglich?
Hallo zusammen,
ich bin vor wenigen Monaten nach Hamburg gezogen, da ich dort einen neuen Job erhalten habe. Leider habe ich bislang keine Wohnung gefunden und wohnen bei einem Freund, der sogar ein Zimmer frei hatte. Wir wollten mich als Mitmieter anmelden aber das wurde von der Hausverwaltung abgelehnt. Daraufhin haben wir UNTER UNS einen Mitvertrag gefertigt. Besteht die Möglichkeit mich dennoch in Hamburg anzumelden und mich zu Hause in meiner Heimat abzumelden? Sprich bekommt die Hausverwaltung über meine Anmeldung in HH eine Info darüber?
Freue mich über jede Antwort :)
7 Antworten
Zum Anmelden beim EMA braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung, keinen Mietvertrag.
Sprich bekommt die Hausverwaltung über meine Anmeldung in HH eine Info darüber?
Nein, aber als Eigentümer kann man vom EMA Auskunft verlangen wer in seinem Objekt gemeldet ist.
Vielerorts werden die Müllgebühren bzw. ein Teil davon pro amtlich gemeldeter Person erhoben.
Dann erfährt der Eigentümer bzw. die HV spätestens bei der nächsten Abrechnung des Entsorgers das mehr Personen im Objekt gemeldet sind als ihm bekannt.
Du kannst Dich in jeder Region anmelden. Auch mit Zweitwohnsitz. Die Verwaltung erfährt davon nichts.
Die Untervermietung kann der Vermieter untersagen - eine Partnerschaft nicht!
Wenn dein Kumpel als Hauptmieter von seinem Recht Gebrauch macht, mit seinem Lebensgefährten zusammen wohnen zu wollen, muss der Vermieter deinen Einzug genehmigen. Insbesondere, da die Wohnung offensichtlich für zwei Personen geeignet ist.
Er kann natürlich die Nebenkosten entsprechend anheben, aber das ist auch völlig in Ordnung.
Die Frage ist, ob ihr in der Lage seit, euch als schwules Paar zu outen.
Wir wollten mich als Mitmieter anmelden aber das wurde von der Hausverwaltung abgelehnt
bedeutet, dass Dein Freund kein Recht hat, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten ??? .... Tut er dies entgegen der ausdrücklichen Ablehnung der Verwaltung trotzdem, so kann diese den Mietvertrag kündigen.
Dein Freund kann Dir jedoch unabhängig davon eine Wohnungsgeberbestätigung erstellen, mit der Du dich dann entsprechend beim zuständigen Bezirksamt anmelden kannst. Allerdings kann die Verwaltung durchaus beim entsprechenden Amt nachfragen, wer in welcher Wohnung gemeldet ist.
Lass Dir von Deinem Freund eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, damit gehst Du dann zum Einwohnermeldeamt.
Der Freund ist Hauptmieter und damit Dein Wohnungsgeber.