Als Rentner nach Polen auswandern
Ich bin Rentner 60 (vorzeitig durch Krankheit) und meine Ehefrau ist Polin. Wir wollen im Juni 2012 in ihre polnische Heimat auswandern. Eigentumswohnung und Verwandte in der Nähe sind der Grund. Ich bin Deutscher und beziehe Rente, die auch weiterhin auf ein deutsches Konto gezahlt wird und bin somit auch bei der BKK Krankenversichert. Kann ich, genau wie in Deutschland, Arztbesuche und Medikamente in Polen beanspruchen? Muss ich eine Zusatzversicherung abschließen? Meine Mietwohnung habe ich schon fristgemäß gekündigt, wird trotzdem eine deutsche "Adresse" bei Verwandtschaft oder so benötigt? Ist es notwendig sich beim Einwohnermeldeamt oder ähnlichen Behörden abzumelden bzw. in Polen anzumelden? Es ist ein normaler Umzug, muss ich Info an Zoll geben bzw. Genehmigung einholen incl. PKW Mitnahme? Wer hat Infos für mich, kann Alles gebrauchen !!!! Danke schon im Voraus
6 Antworten
Wenn du deinen "dauernden Aufenthalt" im Ausland nimmst, kannst du nicht ohne weiteres über die Krankenversicherung der Rentner versichert sein. Das musst du mit deiner Krankenkasse klären. Auslandsaufenthalte sind in der Regel auf ein Jahr beschränkt. Bei einer Erwerbsminderungsrente musst du auch u.U. für Nachuntersuchungen (in Deutschland) zur Verfügung stehen.
Ansonsten gehört Polen zur EU und es herrscht Freizügigkeit.
Hier findest du Informationen zur Krankenversicherung: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblattRentner/Merkblatt_Rentner.pdf
... und hier einige allgemeine Informationen: http://www.wohin-auswandern.de/polen
Wer als Rentner in ein EU/EWR-Land oder in die Schweiz zieht, bleibt aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens weiterhin Mitglied der hiesigen gesetzlichen Krankenversicherung und kann deren Leistungen am neuen Wohnort im Ausland in Anspruch nehmen. Eine zusätzliche gesetzliche Krankenversicherung am neuen Wohnort ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie ausschließlich eine Rente aus Deutschland erhalten und im Zielland keinen eigenen Rentenanspruch haben.
Die Rente wird auf Wunsch auf eine polnische Bank überwiesen und steht dort natürlich in Zloty zur Verfügung. Wer einen Betrag in Euro zur Verfügung haben möchte, der braucht natürlich ein deutsches Konto.
Für Fragen des Fiskus steht das Finanzamt Neubrandenburg zur Verfügung. Dieses Amt ist für alle steuerliche Belange von Auslandsdeutschen der Ansprechpartner.
Umzugsgut muss man nur einmal beim Zoll anmelden, da gibt es keine Gebühren auch nicht für das Auto. Man hat für die Kfz- Ummeldung ein halbes Jahr Zeit, allerdings sollte man das Auto bereits beim Zoll angeben.
In Deutschland darfst du weiterhin an der BT Wahl teilnehmen. Dazu musst du beim Wahlbüro deines letzten Wohnsitz in Deutschland die Briefwahlunterlagen anfordern. Die müssen aber rechtzeitig zurückgeschickt werden. In Polen muss man sich anmelden, dazu aber auch im nächsten deutschen Generalkonsulat. Dort erhält man künftig dann auch den deutschen Pass und Personalausweis.
"Wer einen Betrag in Euro zur Verfügung haben möchte, der braucht natürlich ein deutsches Konto." Nein, das braucht kein Konto in Deutschland, es gibt auch Euro Kontos in anderen Ländern. Sogar in Polen.
"In Deutschland darfst du weiterhin an der BT Wahl teilnehmen." das geht, kostet aber viel Zeit und Geld. Und man muss dann irgendwelche Vollpfosten wählen, die am "Heimatort" werkeln und die man meistens noch nicht einmal kennt. Von den "Kandidaten" weiss man normalerweise noch nicht einmal wie fett und blöde die sind.
Die deutsche Krankenversicherung wird sicher enden zum Zeitpunkt des Umzugs und du musst dir in Polen eine neue suchen. Das zahlt die Bkk auf jeden fall nicht!!! Anders ist es wenn du offiziell in D wohnen bleibst und nur "so" nach polen ziehst ("langer Urlaub???") Dann deutsche adress und kontobhalten und auch deutsche BKK, und immer in D zum Arzt gehen , z.b. im Grenzgebiet. Dann sag es der DRV nicht, dass du nach Polen ziehst!!!!!
Eine ähnliche Frage habe ich hier schon beantwortet: http://www.gutefrage.net/frage/renterin--auswandern--tschechische-republik#answer34272696
Du brauchst also keine Adresse bei der Verwandschaft. Wäre eher Kontraproduktiv weil Du dann nur für Notfälle in Polen behandelt wirst.
Hier informiert die Deutsche Rentenversicherung:
Bitte beachten Sie, dass sich auch eine bereits bewilligte Rente bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat mindern oder sogar wegfallen kann. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, uns bei Verlegung Ihres Aufenthalts umgehend zu unterrichten. Dies dürfte auch in Ihrem Interesse liegen, denn Sie vermeiden so eventuelle Überzahlungen und Rückforderungen unsererseits. Über ihre Wohnsitzverlegung sollten Sie uns nach Möglichkeit schon 2 Monate vor Ihrem Verzug informieren, damit sich Ihre Zahlung nicht unnötig verzögert. Denn auch wenn sich Ihre Rentenhöhe nicht ändert, benötigen wir für die Umstellung Ihrer Zahlung aus technischen Gründen einige Zeit.
Zur Prüfung Ihres weiteren Anspruchs geben Sie bitte, soweit bekannt, an:
Ihre Staatsangehörigkeit,
Ihren beabsichtigten Aufenthaltsstaat,
ob Sie sich dort nur vorübergehend oder dauerhaft aufhalten wollen,
Ihre neue Anschrift,
Ihre neue Bankverbindung (innerhalb der Europäischen Union unter Angabe von BIC und IBAN) und
das beabsichtigte Datum der Verlegung des Aufenthalts.
Bitte teilen Sie uns die vorgenannten Informationen, möglichst vollständig unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer mit, denn das erspart eventuelle Rückfragen. Nutzen Sie dazu unser Angebot unter Formulare und Publikationen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/06_ausland_rente/02_rente/wohnsitzverlegung_in_anderen_staat.html?nn=30054
Du brauchst keine Anschrift in Deutschland zu behalten, denn schlimmstenfalls würde es als betrug ausgelegt, wenn du eine deutsche Anschrift hast und dauerhaft im Ausland lebst.