Nebenmieter, Untermieter, Mitmieter?

5 Antworten

Das deutsche Mietrecht kennt nur den Begriff Mieter.

Mieter sind alle Personen die im Vertrag als Mieter stehen. Üblicherweise als Hauptmieter bezeichnet wenn sie einen Vertrag direkt mit dem Eigentümer abschließen.

Auch Personen die Wohnraum bei jemandem Mieten der selbst "nur" Mieter ist, sind rechtlich gesehen Mieter, werden üblicherweise aber als Untermieter bezeichnet.

Nebenmieter ist eine Wortschöpfung die wohl, soweit ich schon mal gelesen habe, fälschlicherweise für den 2. oder 3. Hauptmieter benutzt wird. Denn auch wer neben oder unter einer als Mieter im Vertrag stehenden Person eingetragen ist, wenn Vertrag mit dem Eigentümer, Hauptmieter. Mit den selben Rechten und Pflichten wie die anderen Personen.

Hauptmieter sind Mieter, die den Mietvertrag mit dem Vermieter unterzeichnet haben, also im Mietvertrag aufscheinen. Untervermieten kannst du nur mit Einwilligung des Vermieters (Erlaubnis dazu steht im Mietvertrag) eventuell hast du auch ein Weitergaberecht. Lebensgemeinschaften brauchen keine Bewilligung des Vermieters. das Wort Nebenmieter ist mir fremd. Richtig ist das Wort Mitbewohner, muss auch mit dem Vermieter abgesprochen werden. Alles sollte vertraglich festgelegt werden um Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Untermieter ist, wenn Du Hauptmieter bist und mit ihm ein Untermietvertrag abgeschlossen hast.

Ein Mitmieter ist im Allgemeinen, wenn Beide den Mietvertrag unterzeichnet haben; Bsp. nicht- und eheliche Gemeinschaften sowie Wohngemeinschaften.