Mietvertrag noch nicht unterschrieben. Irgendwelche Pflichten?

19 Antworten

Mündlich wurde, wenn ich das richtig verstehe, nur vereinbart das ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden soll.

Wenn Du nicht einzogen und die 1. Miete bezahlt hast kann der Vermieter nichts fordern.

Sind auf dem Vertrag noch gar keine Unterschriften?

Ja, das kann er. Offensichtlich waren sich beide Seiten bereits einig. Somit besteht ein "vorvertragliches Vertrauensverhältnis" ("culpa in contrahendo", c.i.c.), aus dem jeder gegen den anderen Schadenersatzforderungen stellen kann. Es gibt zwar noch keinen Mietvertrag, aber eben dieses Rechtskonstrukt, das bereits gegenseitige Verpflichtungen beinhaltet...

http://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo

wenn du noch nicht unterschrieben hast, dann hast du keinen Vertrag und keine Pflichten. Aber ich würde mich beim Vermieter melden und sagen das ich nicht mieten werde! So aus Höflichkeit!

Sag es gleich dann kann er den zweitgereihten nehmen, dann hast Du keine Kosten.

Im Grunde läuft der "Mietvertrag" schon sein dem 1. Allerdings habe ich erst vor ein paar Tagen den Vertrag zum Unterschreiben bekommen und noch nicht wieder an den Vermieter zurückgesendet. Unterschrieben auch noch nicht

Man kann auch mündlich Mietverträge abschließen, hier jedoch wurde anschenend nur vereinbart, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

Ein Mietvertrag läuft:

  • Wenn beide unterschrieben haben zu dem im Mietverttrag genannten Beginn.

  • Wenn Sie bereits die Schlüssel bekommen haben.

Kann der Vermieter trotzdem Geld für den 1. Monat einfordern? Denn eigentlich besteht ja kein Vertrag. Mündliches gilt hier ja wohl nicht

Nein, er hat kein Recht etwas zu fordern.