Schriftlicher Mietvertrag nach mündlicher Zusage gültig?

10 Antworten

Wenn Ihr mündlich einen Vertrag geschlossen habt, der anschließend nur noch schriftlich festgehalten werden sollte, dann hat der Vermieter Recht.

Wenn Ihr aber nur verabredet habt, dass Ihr euch treffen wollt, um einen Vertrag zu machen, dann besteht auch noch kein Mietvertrag und der Vermieter muss einen anderen Interessenten finden. Normales Risiko eines Vermieters.

Hier wurde mündliche lediglich vereinbart einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Dazu kam es aber nicht. Folglich hat der Vermieter auch keine Ansprüche.

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Man hat nur Probleme diesen zu beweisen. Da du aber per e-mail abgesagt hast, hat der Vermieter ja den Beweis. Du wirst u. U. 3 Monatsmieten zahlen müssen.

albatros  27.06.2015, 01:09

Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig

Es gibt aber keinen mdl. MV (auch keinen schriftlichen).

Ich habe mir eine Wohnung angesehen und dem Vermieter per Email einen Termin zum unterzeichnen des schriftliches Mietvertrages bestätigt. Bei diesem Termin wollten wir weitere Sachen wie Mietbeginn etc abklären. 

Ich beurteile die Sache wie folgt:

Hier ist noch kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen sondern lediglich die Absicht einen Mietvertrag machen zu wollen.

Begründung:

Es fehlen wichtige Details wie z.B. der Mietbeginn, wie Du zumindest schreibst.

Nun möchte ich die Wohnung doch nicht und habe den Termin zum unterschreiben abgesagt.

Dein gutes Recht.

Der Vermieter akzeptiert dies nicht und meinte der Vertrag sei schon gültig und verlangt nun Geld von mir.

Wenn der Vermieter beweisen kann, das man sich doch einig war, z.B. wen  das in der e-mail steht, könntest Du ein Problem bekommen, schau hier:

http://www.anwaltscontor.de/beweiskraft-von-emails/

Ich bin der Meinung das der Mietvertrag bisher nicht zu Stande kam. Schließlich habe ich den Vertrag nie gesehen Geweigedenn unterschrieben und somit muss ich auch nichts bezahlen.Bin ich mit meiner Meinung richtig?

Das sollte ein Anwalt beurteilen, der kostet zwar auch was aber bestimmt nicht so viel wie eine Schadenersatzforderung.

MfG

Johnny

Ein mündlicher MV ist explizit nicht gegeben. Dazu bedürfte es konkludenten Handelns, also Einzug und Mietzahlung, beides ist nicht erfolgt.

Auch ein schriftlicher MV existiert noch nicht. Es waren weder der Mietbeginn noch (vermutlich) die Miethöhe ausgehandelt. Es gab lediglich deinerseits eine Bekundung des Interesses für diese Wohnung. Der Vertrag war also noch nicht ausgehandelt und sollte erst noch konkretisiert und danach unterschrieben werden.

Demzufolge gibt es weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Mietvertrag der dich verpflichtet, Miete zu zahlen.