Mietvertrag kündigen( Vermieter im Urlaub)
Hallo zusammen. Eine kleine juristische Frage ;) Also ich möchte gerne meine Wohnung kündigen. Ich habe das Schreiben fertig gemacht und sende es nun ab. Ich weiß, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, sollte mein Vermieter allerdings im Urlaub sein für diese Zeit (also den Rest von Juli) würde die Kündigung dann wie geplant gültig sein zu Ende Oktober? Oder zählt der Moment, wo der Vermieter das Schreiben öffnet und es sich ansieht? Allerdings kann man ja nicht Rücksicht auf Urlaub etc. des Vermieters nehmen (denke ich zumindest. Also zB er liest diese erst im August obwohl sie bereits im Juli eingegangen ist), deshalb denke ich, dass die Kündigung doch gültig sein sollte.
Bitte um Rückmeldung. Danke :)
8 Antworten
Entscheident ist, wann es in seinen "Machtbereich" gelangt, also im Prinzip der Tag, an dem das Schreiben in seinen Briefkasten gelangt. Wenn er nicht da ist, dann entweder mit Zeugen selbst einwerfen oder per EINWURFEINSCHREIBEN einige Tage vor Stichtag absenden und per Sendungsverfolgung dokumentieren, wann es zugestellt wurde.
Die Frist läuft im fall eines Rechtsstreits mit zustellung des Brifes (als Stichtag könnte das Postsiegel genommen werden). D.h. brif im Briefkasten: frist läuft. Wäre ja der selbe fall, wie wenn der Vermieter den brief einfach nicht aufmacht.
Das braucht er auch nicht. Als Siegel meine ich dne Stempel der Post, der auf die briefmarke kommt. Alternativ (was ich sogar eher empfehlen würde bei so wichtigen Dokumenten) den brief als "Einwurf - Einschreiben" zu verschicken.
Wie manche bloß auf diesen Blödsinn mit dem Poststempel kommen?
Die beteiligen sich wahrscheinlich an vielen Preisausschreiben ;-)
wenn du die Kündigung als Einschreiben schickst, kann es dir egal sein ob und wann der Vermieter den Brief öffnet.
Ob der jetzt im Urlaub ist, oder den Briefkasten nicht leert, oder im Krankenhaus liegt, oder Analphabet ist, oder seine Post verbrennt, kann dir vollkommen egal sein.
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er sich persönlich oder in Abwesenheit eben jemand anderes um die Post kümmert.
Das hört sich doch gut an und rechtzeitig ist auch meist immer angenehmer als auf den letzten Drücker. Der 03.08. ist nun ein Sonnabend und somit zählt die Frist bestimmt zum Monat. Es ist auch egal, wann der Vermieter liest; bei Einschreiben-Rückschein zählt die Nachricht des Zustellers im Briefkasten und ob der Vermieter abholt oder wieder zurückgehen läßt, wird ihm angelastet. Viel Glück im neuen Heim.
Hallo, wäre ja noch schöner wenn Du auf den Urlaub Deines Vermieters Rücksicht nehmen müsstest, die Frist beginnt natürlich mit dem Datum des Poststempels beim abschicken.
Das kann ich nicht so richtig glauben. Der Poststempel hat damit nix zu tun.
die Frist beginnt natürlich mit dem Datum des Poststempels beim abschicken.
... und das ist natürlich mal wieder kompletter Blödsinn, von dem man bereits beim Lesen der Frage vorausahnen konnte, dass er hier kommt...
Um was wollen wir wetten, dass kein einziger Brief am Tag des Poststempels zugestellt wird?
Oder was soll ein "Postsiegel" sein?