Handschriftliche Kündigung gültig?

9 Antworten

ja natürlich. Wie du die schriftliche Kündigung einreichst ist ganz egal.

Aber kannst du denn noch zum 1.5 kündigen?

Eine handschriftlich verfasste und unterschriebene Kündigung ist selbstverständlich rechtskräftig.

Da du im Zweifel beweispflichtig bist, solltest du die Kündigung per "Einschreiben-Einwurf" versenden.

Gut zu wissen:

Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.

Dieser Ratgeber vergleicht die verschiedenen Varianten von Einschreiben und erläutert ein BGH-Urteil zur Wirksamkeit eingeworfener Einschreiben.

https://www.paketda.de/verschicken/einschreiben.html

Du schreibst:

Ich möchte meine Wohnung kündigen zum 1.5.2021.

Gut zu wissen:

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sollte im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden sein, wäre eine Kündigung zum 1. Mai nicht möglich.

Tipp:

Wenn du dir im Kündigungsdatum nicht sicher bist, kannst du Folgendes machen:

Richtig formulieren

Hiermit kündige ich die Wohnung zum 1.05.2021 oder ersatzweise zum nächst möglichen Termin.

Damit ist gewährleistet, dass die richtige Kündigungsfrist eingehalten wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, gilt, aber womöglich passt die Kündigungsfrist nicht

Neodrive89 
Fragesteller
 08.04.2021, 19:19

Ja leider. Aber das ist egal. Wenn alle Stricke reißen, wollen meine Eltern mich dort unterstützen. Aber ich habe für mein Vermieter schon Nachmieter besorgt. Falls er das akzeptiert.

brennspiritus  08.04.2021, 19:22
@Neodrive89

Nimm lieber die richtige Kündigungsfrist und biete den Nachmieter an. Nicht, dass sich die Frist durch irgendwelche blöden Umstände nochmal verlängert

Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich. Will heißen, sie muss persönlich unterschrieben sein. Sie muss aber nicht mit einem PC geschrieben sein, handschriftlich ist genau so wirksam.

Nur wenn du möbliert zur Untermiete wohnst, könntest u jetzt zum 31. Mai kündigen. Ansonsten geht das jetzt nur noch frühestens zum 31. Juli 21.

Natürlich ist das gültig.

Die Unterschrift muß ohnehin eigenhändig sein.

Zum 1.5. kannst Du doch jetzt gar nicht kündigen.

Frühestens zum 31.7.