Umzug innerhalb des gleichen Mietshauses - Kündigung notwendig?

6 Antworten

Wenn der Vertragspartner einverstanden ist, braucht man sowieso keine Kündigung, dann reicht ein Aufhebungsvertrag. Oder - wie hier - ein Änderungsvertrag.

Ob ein Übergang des alten Mietvertrages auf die neue Wohnung möglich ist, weiß ich nicht, vermute aber ja.

Falls ja, siehe die Antwort von stubenkuecken.

Normalerweise ist eine Kündigung erforderlich. Wenn ihr eine Vereinbarung, fußend auf dem alten Mietvertrag, trefft, so hättest du den Vorteil, daß die gesamte Wohnzeit bei einer evtl. Kündigung angerechnet wird und nicht nur die Zeit in der neuen Wohnung.

Du hast den Mietvertrag für eine bestimmte Wohnung abgeschlossen... Wenn der gleiche Vermieter dir einen nahtlos sich anschließenden neuen Mietvertrag anbietet, ist das ein Entgegenkommen. Juristisch ist ein neuer Mietvertrag und darin vermerkt eine schriftliche Kündigung der alten nötig. -

Vorsicht! Wenn du nicht die alte Wohnung kündigst, könnte der Vermieter eine "doppelte" Miete verlangen, die du (wenn ich so deine anderen Fragen lese) nicht zahlen kannst. Dann säßest du auf der Straße! Vielleicht hat er das ja vor?

Vorsicht mit Verallgemeinerungen!

Ob ich 2 Mieten zahlen kann, ist die eine Sache. Ob ich sie zahlen muss, die andere!

@Werkuhr

Wenn du zwei Mietverträge hast, dann hast du auch die Verpflichtungen aus zwei Mietverträgen, d.h. du musst dann zwei Mal Miete zahlen.

Solange der Mietvertrag nicht ausdrücklich auf die jetzige Wohnung verweist, sich durch den Umzug weder an den Räumlichkeiten, Nebenkosten etc. etwas ändert, wüsste ich nicht, wie Nachteile entstehen könnten.

Ein formloser Vermerk, Umzug von der 4. auf die 1. Etage im gegenseitigen Einvernehmen (zum Beispiel), sollte reichen.

Wohnungsgröße und Kosten würden sich ändern.

Dir kann nichts besseres passieren wenn der Vermieter es so macht. Du hast im Streitfall einen älteren (besseren) Mietvertrag und höheren Mieterschutz. Du brauchst Dir keine Gedanken über Kaution oder Renovierung zu machen usw. Lass Dir nur ein Dokument ausstellen in dem die Lage der Wohnung beschrieben ist.

Sehe ich anders. Denn schließe ich einen neuen Mietvertrag ab, so habe ich dann 2 (!) gültige Mietverträge.

Denn die alte Wohnung brauche ich ja angeblich nicht zu kündigen. Laut Vermieter.

@Werkuhr

Nochmal: ...Lass Dir nur ein Dokument ausstellen in dem die Lage der Wohnung beschrieben ist... Damit ist der Mietvertrag geändert.

@stubenkuecken
Denn schließe ich einen neuen Mietvertrag ab, so habe ich dann 2 (!) gültige Mietverträge.

Und darfst dann zwei Mal Miete zahlen, oder?