Mietvertrag gekündigt Frist abgelaufen und dann?

10 Antworten

Gibt es eine weitere Frist bis sich der Vermieter melden muß

Ja, innerhalb von 2 Wochen.

oder ist die Kündigungsfrist hiermit abgelaufen und es geht von vorne los.

Wenn weder der Vermieter noch der Mieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen, kann man das so sagen.

Nachzulesen hier http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html

Hat allerdings der Vermieter gekündigt und in der Kündigung einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB schon vorsorglich widersprochen gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend fortgesetzt.

Wenn gestzte Frist abgelaufen ist, bedarf es entsprechender Schritte eines gerichtlichen Vorgehens, die darauf anwendbar sind - oder aber bei so genanntem fruchtlosem Ablauf (wenn auch sonst nix passiert), müßte der Vermieter die Kündigung erneuern, mit wiederum gestzter Frist...

Das ist übrigens auch im Arbeitsrecht so: Kündigung wurde ausgesprochen oder schriftlich erklärt, Arbeitgeber übersieht eine Erfüllung dieser Aufforderung und der Mitarbeiter sitzt am Tage nach letztem Arbeitstag aus Kündigung noch an seinem Platz, ohne hier nachdrücklich entfernt zu werden... Kündigung müßte erneuert werden, um rechtswirksam (also beachtlich) zu sein.

Es muss innerhalb von 2 Wochen einer stillschweigenden Fortführung des Miteverhältnisses widersprochen werden - sonst ist die Kündigung hinfällig und das Mietverhältnis beginnt von vorne. Der Vermieter muss gleichzeitig sofort Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen.

TomRichter  06.04.2012, 21:32

Es muss innerhalb von 2 Wochen einer stillschweigenden Fortführung des Miteverhältnisses widersprochen werden

Gibt es dafür Fundstellen im Gesetz oder Urteile?

Ich kenne nur die Regel, dass die Räumingsklage frühestens nach 2 Wochen erhoben werden kann.

Der Vermieter kann ihn rausklagen und das wird nicht nur unangenehm sondern auch teuer. Er kann von Glück reden, dass er bis jetzt noch "Gnadenfrist" zu haben scheint. Wobei es mich schon sehr wundert, dass der Vermieter nicht seine Miete haben will...

Der Vermieter kann nun eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete verlangen!

Sollte es einen Nachmieter geben,der nicht einziehen kann weil der Mieter nicht ausgezogen ist,kann es zu hohen Schadenersatzforderungen.

Der Vermieter kann eine Räumungsklage erheben,welche mit weiteren hohen Kosten verbunden ist.

Das Mietverhältnis verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn die Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzten, sofern nicht eine der Parteien innerhalb von zwei Wochen nach Fortsetzung erklärt, dass sie damit nicht einverstanden ist.

§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses.

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt

  1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,

für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

. Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001 ( BGBl. I S. 1149) m.W.v. 01.09.2001.

Vorherige Gesetzesfassung

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