Wohnung gekündigt, aber Verlängerung um einen Monat?

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Ich würde schreiben:

**Sehr geehrter .....(Vermieter)

wie bereits mündlich besprochen, verschiebt sich der Kündigungstermin um einen Monat vom....(alter Termin) auf den....(neuer Termin). Der Mietvertrag gilt wie vereinbart bis dahin unverändert fort. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der beigefügten Kopie, dass sie mit dieser Regelung einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen**

(Dein Name, Unterschrift)

dann am besten persönlich beim Vermieter/Verwaltung kurz vorbeigehen und auf der Zweitschrift unterschreiben lassen (Stempel, Datum)

*

Das ist witzig, genau das habe ich vor einem halben Jahr gemacht, weil ich krank wurde und nicht rechtzeitig umziehen konnte. Das ging mit dem Vermieter problemlos. Ich habe ihm das per E-Mail geschrieben und als das OK kam gleich die Monatsmiete überwiesen. Mehr war nicht zu tun.

Teilen sie dem Vermieter schriftlich mit, dass sich die Kündigungsfrist um einen Monat bis zum xx verlängert und sie sich bedanken dafür, dass er dem zugestimmt hatten mündlich.

Die Sache ist also schon geklärt, weshalb um Himmels Willen nun noch der Schriftkram...?

Um auf der sicheren Seite zu sein.

@Erno1

Ist aber wirklich unnötig. Ich wollte, alle Vermieter wären so unkompliziert.

@Erno1

lass es einfach gut sein, du kannst dabei mehr falsch als richtig machen.

@fs112

lass es einfach gut sein, du kannst dabei mehr falsch als richtig machen.

Irrtum. Der Vermieter könnte 2 Wochen nach Vertragsende sagen der Vertrag wurde stillschweigend fortgesetzt und muß daher wieder fristgerecht gekündigt werden.

Schreib in etwa so:

Sehr geehrter Vermieter,

wie Sie bereits wissen können wir unsere neue Wohnung nicht wie geplant am ..., sondern erst am ... beziehen.

Mündlich hatten wir ja schon besprochen das wir die Wohnung 1 Monat länger nutzen dürfen. Für diese Zeit zahlen wir natürlich eine Nutzungsentschädigung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Bitte bestätigen Sie auf der beigefügten Kopie dieses Schreibens die Nutzung der Wohnung über das Vertragsende hinaus bis zum ....


Vermeide die Worte Miete und Mietzahlung