Mietvertrag für Bafög ändern?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

scheinbar ist dein Sachbearbeiter nicht die hellste Kerze auf der Torte...

Probier es mit der Meldebescheinigung. Ansonsten musst du denen halt erklären, dass da ein Kündigungsverzicht drin steht und kein befristeter Mietvertrag. Das muss der Mensch einfach verstehen und dann klappt das auch.

Regina3  05.07.2020, 21:18

Oder er muss es sich vom Chef erklären lassen ... ;-)

Fortuna1234  05.07.2020, 22:45
@Regina3

Auch eine Methode. Jedes Amt hat einen Abteilungsleiter, der meist wirklich mehr Ahnung hat. Nur weil ein Sachbearbeiter die eigenen Gesetze nicht versteht, muss man jetzt nichts neues aufsetzen (was vermutlich eh abgelehnt wird, weil der Sachbearbeiter selbst nicht versteht, was eigentlich benötigt wird).

Solche Vereinbarungen/Laufzeiten sind ja nicht zulässig und somit muss tatsächlich ein Schriftstück vom Vermieter nachgereicht werden.

Hast Du gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, nicht vergessen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Regina3  05.07.2020, 21:19

Warum soll so ein Kündigungsverzicht nicht möglich sein? Welches Gesetz verbietet das?

schleudermaxe  05.07.2020, 21:27
@Regina3

Das BGB, und der BGH.

In der Frage steht nichts von Kündigungsverzicht.

So ein Verzicht hat ja auch gar nichts mit einer Vertragslaufzeit zu tun, die hier laut Frage vereinbart wurde.

Fortuna1234  05.07.2020, 22:49
@schleudermaxe

Wenn die Vertragslaufzeit mind. bis Mai 2020 geht, dann ist das ein Kündigungsverzicht. Weder das BGB noch das BGH verbietet einen vereinbarten Kündigungsverzicht. Der Mietvertrag hat keine Befristung, sondern eine Mindestlaufzeit, was gerade in Studienorten nicht ungewöhnlich ist.

Ich glaube du bringst hier was durcheinander..

Praxis-Beispiel

Abschluss des Mietvertrags: 10.3.2011

Mietbeginn: 1.4.2011

  • Kündigungsverzicht unwirksam, wenn Kündigung erst am 1.4.2015 erklärt werden kann, da Vertragsbindung dann 4 Jahre + 3 Monate (gesetzliche Kündigungsfrist) beträgt.
  • Kündigungsverzicht auch unwirksam, wenn Kündigung zum 1.4.2015 erklärt werden kann. Auch hier beträgt die Vertragsbindung mehr als 4 Jahre, da diese vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (10.3.2011) gerechnet werden muss.
  • Kündigungsverzicht wirksam, wenn Kündigung erstmals zum 28.2.2015 erfolgen kann (4 Jahre zwischen Vertragsabschluss und Beendigung des Mietverhältnisses werden nicht überschritten).

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vorsicht-falle-neues-bgh-urteil-zum-kuendigungsverzicht_idesk_PI17574_HI2600975.html#:~:text=346)%3A%20Danach%20ist%20ein%20beiderseitiger,4%20Jahren%20k%C3%BCndigen%20darf%2C%20d.

Bei 6 Monaten Kündigungsverzicht ist das nicht unwirksam...

Nachtrag: Achso schleudermaxe. Wie immer falsche Kommentare.

schleudermaxe  06.07.2020, 06:04
@Fortuna1234

Nö, Kündigungsverzicht geht nicht einseitig.

Das musst Du die fragen.