Mietvertrag Bedarfsgemeinschaft kündigen HILFE!

5 Antworten

Situationen ändern sich. Wenn dein Baby da ist treten mit Sicherheit diese Problem in den Hintergrund. Es ist dann für alle anders. Auch dein Vater wird vielleicht sein Verhalten ablegen. Wie dem auch sei, du solltest dich jetzt auf das Baby vorbereiten. Es ist sehr hilfreich wenn man gerade zu Beginn nicht allein ist. Unterschätze die Situation mit einem Baby nicht. Warte deshalb die Geburt ab. Später wird sich auch noch eine Lösung für euch finden. Denn dann ist deine Situation auch eine ganz andere.

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 08:58

Ich habe nichtmal die Möglichkeit mich darauf vorzubereiten! Da änderte sich 9 Monate lang nichts und ich hätte fast mein Kind dank ihm verloren! Und wie soll man abwarten und Tee trinken, Wenn man dazu verdonnert wird gefährdet hoch schwanger auf eine dement kranke Frau aufzupassen, die Amok läuft und mir selbst schon auf den Bauch schlägt? Nichtmal meine Tür schließen darf ich von meinem Vater aus, da sie sonst vergisst wer ich bin und Panik bekommt! wie soll ich in solchen Verhältnissen ein kind groß ziehen wenn dieses nicht mal die nötige ruhe bekommt?? Im Gegenteil, ich darf nicht mal mehr aufstehen und bin nur auf high risk aus dem KH gekommen. eigentlich sagte mein Arzt, sollte ich noch an der Tokolyse hängen.

Das ist ein extrem schwieriger Fall. Wichtige Frage: Wie jung bist Du ?

Seit Ihr alle 3 Mieter ? Die Großmutter der Vater und Du ? Wie auch immer, eines alleine kann nicht aus dem Mietvertrag aussteigen. Den MV müssen alle gemeinsam beenden oder die Zustimmung für einen Einzelausstieg geben - und zu einem Einzelausstieg ist die Zustimmung des Vermieters auch erforderlich.

So hart das ist, ausziehen darfst Du sofort, aber Du bleibst zumindest Mietschuldnerin. Wie Du das im Einzelfall finanziell verkraften willst bzw. kannst danach fragt das Gesetz nicht.

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 08:45

ich bin 20, Und meine Großmutter wurde mit eingeteilt da sie in einem Pflegefall schwere Demenz 3Grad mit bezogen wurde. Mein Vater Ist Hauptmieter sprich Ich und meine Großmutter sind nur als Untermieter eingeteilt. Ich Zahle nur einen Mietanteil und kann kein Hauptmieter sein da mir die Arge dieses bei der Wohnung verwehrt, andernfalls hätte ich keinen Mietanteil bezahlt bekommen.

Ich hätte schon eine neue Wohnung parat, nur auf 170 € 3 Monate lang sitzen zu bleiben ist anstrengend, gerade da ich ein Kind erwarte.

Da es ein Gemeinschaftsmietvertrag ist, könnt Ihr den nur gemeinschaftlich kündigen. Alleine kommst Du da nicht raus. Deshalb empfehle ich Dir mal mit dem Vermieter zu reden. Vielleicht sieht der eine Möglichkeit, was zu tun.

jockl  15.04.2014, 08:31

Wenn die Mit-Mieter die 170 € nicht übernehmen, müsste der VM darauf verzichten. Ist das denkbar ?

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 08:36
@jockl

Richtig! An was ich dachte wäre ein Aufhebungsvertrag, den mein Vater mit Unterschreibt quasi einwilligt, das ich ausziehe... da mein Vater gut in der Lage ist die volle miete selber zu zahlen. Danach müsste ein neuer Vertrag zwischen Ihm und dem Vermieter geschlossen werden denke ich zu mindestens ..

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 08:38
@sosohysakura

nur da mein Vater sich in allen dingen zur Zeit quer stellt,Ihm selbst das wohlergehen meines Kindes völlig egal ist und nur an seine Machenschaften denkt komm ich in dem Punkt bei ihm keines Weges weiter :/

VirtualSelf  15.04.2014, 08:40
@sosohysakura

Wenn die Mit-Mieter die 170 € nicht übernehmen, müsste der VM darauf verzichten. Ist das denkbar ?

Nein!

Seid ihr alle drei Hauptmieter, kann sich der Vermieter im Prinzip aussuchen, von wem er sich gesamtschuldnerisch die Kohle holt, denn jeder von euch schuldet im Ernstfall die gesamte Mieter und nicht nur einen Teil.

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 09:08
@VirtualSelf

Ich bin ja kein Hauptmieter! wurde von der Arge nicht genehmigt, sonst hätten die ja auch keinen Mietanteil gezahlt! Und da mein Vater die Miete auch alleine in dem Fall zahlen kann sollte er das eigentlich dann auch tun, da das wohl meines Kindes auf dem Spiel steht.

Ich glaube ohne Klage läuft dann wohl wirklich nichts...

Mit wem hast Du denn einen Mietvertrag?

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 09:35

der komplette Vertrag wurde in einen Gesetzt, quasi also mit dem Vermieter selbst.

anitari  15.04.2014, 10:08
@sosohysakura

Dann kannst Du zwar ausziehen, aber nicht Deinen Teil des Vertrages kündigen.

Hallo, Ich wohne zur zeit mit meinem Vater und meiner Großmutter in einer Bedarfsgemeinschaft.

Das ist rechtlich unmöglich. Großmutter gehört in keinem Fall zu deiner BG.

Zahle zwar nur einen Mietanteil von 170€ aber einfach so Kündigen beim Vermieter ohne Frist bzw Genehmigung meines Vaters ( Hauptmieter) kann ich nicht ; oder?

Das ist seltsam, denn wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, seid ihr beide Hauptmieter. Ggf. den Mieterstatus beim Mieterverein kläruen lassen. Evtl. musst du klagen.

Sei es wie es sei.
Dein nächster Gang sollte entweder zum Jugendamt gehen, wenn du unter 18 bist (bis 21 ist's möglich); dann solltest du dich mit Pro Familia in Verbindung setzen und schließlich zum Jobcenter gehen.
Hier spielt dein mietrechtlicher Status keine "große" Rolle; das JC muss dir in der Situation eine einzige Wohnung ggf. komplett zahlen (aus wichtigem Grund! Du hast den allerdings zu belegen!), und das kann problemlos die neue sein. Verpflichtungen aus dem anderen, den alten Mietevertrag interessieren das JC nicht.

sosohysakura 
Fragesteller
 15.04.2014, 08:51

Beim Jobcenter war ich schon und die haben auch schriftlich mitgegeben das die Notwendigkeit bestätigt seie. Komplette Zahlung einer Wohnung erfolgt aber nur wenn diese im Angemessenen rahmen liegt. Andernfalls wird nur die Miete ( ohne Umzugskosten bzw Kaution) übernommen.

Die Verpflichtung Interessiert sie sehr wohl, da sie immerhin noch die Zahlenden sind, die den Mietanteil überweisen. Sprich wenns ganz blöd läuft muss ich die 170€ noch erst mal weiter vom Bedarfseinkommen zahlen!

VirtualSelf  15.04.2014, 11:08
@sosohysakura
Andernfalls wird nur die Miete ( ohne Umzugskosten bzw Kaution) übernommen.

Das ist ja auch korrekt so, wobei in Ausnahemfällen (wenn du und dein ingeborenes Kind gefährdett seid) auch Ermessensspielraum nach oben besteht.

Sprich wenns ganz blöd läuft muss ich die 170€ noch erst mal weiter vom Bedarfseinkommen zahlen!

Das ist aber keine Sache des JC, sondern alleines des Vermiters, der entscheiden kann, vom wem er sich das Geld holt. Von dir wird deswegen nichts zu holen sein, weil du dich im Alg2-Bezug befindest.

Das JC interessiert nur, wo du tatsächlich wohnst und nicht, wieviele Mietverträgedu abgeschlossen hast, denn nur für die tatsächliche Wohnung wird die Miete getragen.