Ist der Nichteinbau von Rauchmeldern ein vorzeitiger Kündigungsgrund?

6 Antworten

Wird die Wohnung dadurch unbewohnbar? Nein!

Hat der Vermieter so massiv gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, dass dir eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist? Nein!

Ist der Nichteinbau von Rauchmeldern ein vorzeitiger Kündigungsgrund?

Schlussfolgerung: Nein!

Das Fehlen der Rauchmelder stellt meines Wissens nach zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, berechtigt aber nicht zur fristlosen Kündigung durch den Mieter.

Wenn der Einbau der Rauchmelder Pflicht ist, hast du als Mieter Anspruch auf das Vorhandensein. Fehlen sie, stellt das m. E. einen Mietmangel dar. Den meldest du deinem Vermieter schriftlich mit Einwurf-Einschreiben, setzt eine Frist für den Einbau und kündigst an, dass du bei erfolglosem Ablauf der Frist selbst den Einbau durch einen Fachmann beauftragen wirst und die entstehenden Kosten mit der übernächsten Miete verrechnen wirst. Einen Grund für eine außerordentliche Kündigung sehe ich hier nicht.

Fehlende Rauchmelder, ob Pflicht wäre zu prüfen, machen die Wohnung ja nicht unbewohnbar.

Also kein Grund zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung.

Pflicht sind sie seit diesem Jahr, aber mehr wollte ich nicht wissen. Vielen Dank!

Wenn in deinm Bundesland auch für alten Wohnbestand die Pflicht besteht, solltest du den Vermieter abmahnen, Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst die Beauftragung zur Installation machen wirst und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Lies zuvor genau den Gesetzestext. Möglicherweise gilt die Pflicht nur für neu errichteten Wohnraum und für den Altbestand eine längere Übergangsfrist die noch läuft. Dann würdest du dir einen Bärendienst erweisen.

Diese Übergangsfrist in Niedersachsen ging wohl bis 31.12.15

Hast Du denn schon eine gleichwertige passende Wohnung...mich Rauchmeldern in Aussicht....?? Die Geräte sind gesetzlich vorgeschrieben, das weis bestimmt auch Dein Vermieter. Frag ihn doch nach dem Argument warum er es nicht machen lässt. Es ist seine Wohnung...er wird im Brandfall Probleme mit der Versicherung bekommen


Nicht generell und nicht in allen Bundesländern  (noch nicht).