WG-Mietvertrag einfach so kündigen, wenn alle Parteien Hauptmieter sind?

3 Antworten

Ich habe dazu nur Informationen gefunden, dass wohl alle Seiten der Kündigung zustimmen müssen, da man sonst nicht als einzelner kündigen kann. 

Das ist richtig.

Das macht für mich keinen Sinn. Ich meine, man kann doch nicht verlangen, dass ein WG-Mietglied auf ewig in der Wohnung bleibt, nur weil andere sich querstellen und der Kündigung nicht zustimmen.

Entweder gemeinsam kündigen und ggf. auf Zustimmung klagen falls einer das nicht will oder alle gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen.

Hier alle Infos:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm


Lösung des Problems, die anderen Personen der Partei Mieter aus Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages verklagen.

Dann ersetzt das Urteil die Unterschrift der anderen Personen unter der Kündigung.

Möglich ist natürlich auch das sich alle am Vertrag beteiligten Personen, wozu auch der Vermieter gehört, darauf einigen das eine Person der Partei Mieter aus dem Vertrag entlassen wird.

So ist es auf dem normalen Weg aber leider unumgänglich. Ohne das Einverständnis der anderen WG-Mitglieder kommst Du aus dem gemeinschaftlich geschlossenen MV nicht raus und bleibst ( wie alle anderen Hauptmieter ) gegenüber dem Vermieter handlungs- / und zahlungspflichtig.

Wenn sich in Eurer WG innerhalb der Gemeinschaft der Hauptmieter absolut keine einvernehmliche Lösung finden lässt, so könntest Du in hinreichend wirksamer Argumentation höchstens noch gerichtlich eine erzwungene  Ersatzzustimmung der anderen Hauptmietern beiklagen zu versuchen.

Dann müsste noch mit dem Vermieter geklärt werden, ob er Dich alleinig aus dem Gemeinschaftsvertrag entlässt, oder ob des gesamte Gemeinschafts-Mietverhältnis dann geändert / gekündigt und neu geschlossen werden müsste mit den verbleibenden Parteien.