Mietvertrag - Sind die sonstige Vereinbarungen wirksam?

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3 Antworten

Individualvereinbarungen können auch in einem Formularmietvertrag durchaus wirksam vereinbart werden.

http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/227-die-individualvereinbarung-im-mietvertrag.html

Im Zweifel oder Bestreitensfall wird dann halt ein Gericht entscheiden müssen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/individualvereinbarung.html

Zu Nr. 3: Die ist sowieso unwirksam oder?

http://www.frag-einen-anwalt.de/Individualvereinbarung-im-Mietvertrag--f89591.html

... ja, so lese ich die Spielregeln.

MaTioSen 
Fragesteller
 23.10.2016, 14:41

*daumen runter*

schleudermaxe  23.10.2016, 14:43
@MaTioSen

... wer hat die Vereinbarungen der Vertragsparteien für unwirksam erklärt und wann?

MaTioSen 
Fragesteller
 23.10.2016, 14:51
@schleudermaxe

Ist in Ordnung. Ich benötige Ihre Hilfe nicht mehr. 

anitari  23.10.2016, 14:54
@MaTioSen

So "daumen-runter" ist maxes Antwort nicht. Wie ich in meiner Antwort schon schrieb, im E-Fall müßte das ein Richter entscheiden.

Individualvereinbarungen sind im Normalfall wirksam.

Ob es aber in einem Formularmietvertrag ausreicht diese mit der Überschrift Individualvereinbarungen zu versehen müßte im E-Fall ein Richter entscheiden.

Formularmäßig wäre einiges unwirksam.

MaTioSen 
Fragesteller
 23.10.2016, 14:50

Alles klar. Danke =)