Als Mieter das Grundstück pflegen?

6 Antworten

Und wenn jemand auf einem Blatt ausrutscht, wärst Du der Dumme? ich glaube kaum, dass dieser pauschale Satz einwandfrei ist. Wie sieht es z.B. mit dem Winterdienst aus- Ist das auch "Pflege"?

geh mal besser zum Mieterbund oder ähnlichem Verein. Eigentlich muss sich der Vermieter darum kümmern und könnte wohl auch etwas davon über die Betriebskosten abrechnen.

ich würde die "Reinigung" als fegen lediglich nur auffassen

Das Problem ist der Gehweg ist voller Unkraut und 3 Tage nachdem man es entfernt hat ist es zurück.

Dieses Problem lässt sich doch gut lösen:

Schau mal bei Rothenberger: Gaskartusche mit Brenner vorne dran. Kostet nicht viel, aber damit kann man das lästige Unkraut innerhalb kürzester Zeit abflammen und wenn man das mehrmals gemacht hat, hat man einigermaßen Ruhe und anstrengend ist es auch nicht. Nur aufpassen, dass man nicht Hecken, Zäune, Mülltonnen oder gar das ganze Haus abfackelt.

Ach, übrigens: Du hast geschrieben, "...und meiner Freizeit beschäftigt."

Unkraut jäten ist nun Teil Deiner Freizeitgestaltung...;-)

"Pflegen" ist ja ebenfalls ein vager Begriff. Und "Unkraut" nennt man heute "Wildkräuter, die für die Insekten wichtig sind.

So lange der Weg nicht zur Müllkippe verkommt und zur Gefahr wird, ist eure Aufgabe eigentlich schnell erledigt.

Die Verkehrssicherheit obliegt sowieso dem Grundstückseigentümer

wenn das nicht mit zeitlichen vorgaben geregelt ist, kann der vermieter kaum etwas machen. die pflicht des eigentümers, gehwege vor seinem grundstück in einem verkehrssicheren zustand zu halten, kann er auf die mieter übertragen. wenn er das nur mit einem pauschalen satz macht, dann wird es wohl immer meinungsverschiedenheiten geben, die aber folgenlos bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung