Dämmung und Heizungssanierung für MFH als Vermieter als Erhaltungsaufwand steuerlich dir. absetzen?

1 Antwort

Probleme kann es nur geben, wenn Du das Haus gerade erst gekauft hattest. Dann gibt es den Begriff der "anschaffungsnahen Aufwendungen", die dem Kaufpreis hinzuzurechnen und damit zu aktivieren sind. Wenn Du aber schon längere Zeit Eigentümer des Hauses bist, gibt es da keine Probleme. Du musst halt nur darauf achten, die Kosten für die neue Wohnung anteilig zu aktivieren. Der andere Teil der Kosten gehört zu den sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es besteht hierbei nach § 82b Einkommensteuer- Durchführungsverordnung die Möglichkeit die gesamten Kosten gleichmäßig auf 2 - 5 Jahre zu verteilen, wenn sich der volle Abzug nicht auswirken würde. Im Übrigen sind wir bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, und die Kosten können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie bezahlt wird. Wenn die Lieferanten von Dir durch einen Kredit bezahlt werden, gilt der Kredit als Zahlung.

Beatekerner 
Fragesteller
 26.03.2012, 12:30

Vielen Dank, Sie haben mir sehr gut mit Ihren Tipps weitergeholfen ! Kurze Frage zu der Kreditzahlung: Ich interpretiere das so, wenn ich z.B. einen KfW Kredit aufnehme und dem Handwerker daraus für sein Gewerk z.B. direkt einmalig 30.000 € bezahle, dann kann ich das in dem Jahr geltend machen. Wenn der Handwerker mir aber einräumt, ich kann ihm die 30.000 € innerhalb der nächsten 5 Jahre zu je 6000 € bezahlen, dann gilt das o.g. bzgl. Kredit ? Oder ?

Helmuthk  26.03.2012, 18:08
@Beatekerner

Dann würdest Du 5 Kredite zu je 6.000 € aufnehmen müssen. Ob da aber die KfW mitmacht, weiß ich nicht. Wie wäre es denn, wenn der Handwerker statt 5 X 6.000 € mit ein Mal 28.000 € oder ähnlich einverstanden wäre? Dann wäre der Handwerker auf einmal bezahlt, und beide Seiten wären zufrieden.

Beatekerner 
Fragesteller
 06.04.2012, 08:19
@Helmuthk

Noch einmal vielen Dank. Eine kurze Frage kam bei mir noch auf: Nehmen wir an, ich zahle für die energetischen Sanierungen 70000 Euro und erhalte von der KfW einen Zuschuss (kein Kredit) von z.B. 7000 Euro. Kann ich dann trotzdem die 63000 Euro steuerlich geltend machen oder gibt es irgendwo eine Klausel: entweder KfW Zuschuss oder steuerlich geltend machen ?

Helmuthk  06.04.2012, 08:53
@Beatekerner

Das müsste sich aus den Bedingungen für den Zuschuss ergeben. Aber ich denke mal, dass Du dann die 63.000 € geltend machen kannst.