Hohe Nebenkosten Nachzahlung durch Baby?

8 Antworten

Also wir hatten 60 qm2 und Heizkosten werden separat berechnet, da ist es auch ok. Aber da die Wohnung keine einzelne Wasserabrechnung sondern nur für das komplette Haus haben, ist es schwierig. Es steht ein Schlüssel zur Berechnung : Personen x Monate, wo es halt ab Januar für 2 abgerechnet wurde was nicht im Mietvertrag steht. Ist es also eine norm das ein Baby zählt oder hätten sie mir es direkt mitteilen müssen`?

Natürlich zählen Babys als Personen. Schließlich verbrauchen sie auch Wasser und verursachen Müll.

Es steht ein Schlüssel zur Berechnung : Personen x Monate,

Steht der im Mietvertrag ist die Abrechnung mit 2 Personen ab Monat in dem das Baby geboren ist korrekt. Das Ihr die Wohnung nicht genutzt habt spielt keine Rolle.

Steht dieser Umlageschlüssel jedoch nicht im Mietvertrag muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

Also Gesamtkosten Wasser : Gesamtwohnfläche des Hauses x Deine Wohnfläche, dann noch umgerechnet auf den Nutzungszeitraum.

Aber Du machst immer noch keine Angaben zu den monatlichen Vorauszahlungen, dem Abrechnungszeitraum und was genau vertraglich zu Nebenkosten vereinbart ist.

Die Frage ist, welche Betriebskosten lt. Mietvertrag nach Personen umzulegen sind. Nur für diese gälte der Personenschlüssel. Alles ohne Schlüssel vereinbarte ist nach Wohnfläche umzulegen. Heizung immer nach Verbrauch, wie auch die Wassererwärmung. Für nach Personen abzurechnende BK gilt natürlich ein Baby voll als Person.

Schreib doch bitte hier auf, was tatsächlich vereinbart wurde und welche Betriebskosten überhaupt vereinbart sind.

Es ist wurscht, wieviele in der Wohnung leben, es geht nur um den Verbrauch von Wasser und Heizung. Wenn du meinst, dass die Abrechnung falsch ist, lasse dir vom Vermieter Originalrechnungen zeigen und lasse deine Abrechnung prüfen, zum Beispiel Verbraucherzentrale oder Mieterverein.

Viele Wohnungen sind aber von den Nebenkosten her zu gering, was oft hohe Nachzahlungen zur Folge hat.

Der Mietvertrag im Bereich der Betriebskosten weist eine Umlage nach Personenzahl aus. Die Kostenstellen Trink- und Abwasser und Abfallentsorgung sind vermutlich explizit gemeint. Die anderen Kostenstellen können nur nach realem Verbrauch oder nach m² Wohnfläche berechnet werden. Die wahren Angaben des Vermieters in der Abrechnung können im Büro des Vermieters geprüft werden. Zahlungen sollten nur unter dem Vorbehalt dieser Prüfung geleistet werden. Wenn zwei Personen in der Wohnung gemeldet sind, dann ist die BK- Forderung des Vermieters bei Personenumlage berechtigt, ob Personen anwesend oder nicht.

Sollte hier aber ein Inklusiv- Mietvertrag vorliegen, dann ist der Nachforderung grundsätzlich zu widersprechen und keinesfalls eine Nachzahlung zu leisten.

Guck dir doch die Berechnung an, dann weißt warum du nachzahlen musst.

Wenn die nicht stimmt, kannst du dich an einen Mieterverein wenden. Du solltest der Abrechnung widersprechen und sie prüfen lassen.