Zusammenziehen mit Freundin - Spezeiller Mietvertrag?!?

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Es gibt keine speziellen Verträge dafür, es macht aber Sinn, darin eine Klausel aufzunehmen, nach der jeder Mieter auf eigenen Wunsch auch ohne Einverständnis der anderen Vertragsbeteiligten mit der gesetzlichen Frist aus dem Vertrag ausscheiden kann, eine sog. "Teilkündigung"...

sie können den Mietvertrag alles vereinbaren, was sie möchten. Die Frage ist nur, ob der Vermieter das mitmacht. Und da werden sie niemanden finden. Denn diese Regelungen, die sie anstreben, sind immer nachteilig für den Vermieter. Einzige Möglichkeit ist es, wenn sie selbst den Mietvertrag unterschreiben und ihre Freundin bei ihnen einen Mietvertrag unterschreibt. Aber das trifft auch nicht ganz, was sie sich vorstellen.

nein, ein Vermieter der alle Sinne beisammen hat fordert eine gesamtschuldnerische Haftung. Er kann dann von jedem die volle Miete vordern, auch wenn einer nicht zahlen will oder kann.

okay das heißt bei einem krach haut der eine ab und der andere hat dann vllt. die ar***karte ?? mhhh

@freejack75

na dann kann ja auch einfach nur einer unterschreiben... ummelden bzw. als zweitwohnsitz müssen immer beide richtig ??

@RealPolska

kannst gar nicht anmelden, wenn der Vermieter nicht das Kärtle unterschrieben hat.

@freejack75

was für ein "kärtle" genau meinst du jetzt?

@RealPolska

hmm, egal -- das gibt es seit 2004 wohl schon nicht mehr...

@freejack75

okay... scheinst dich gut auszukennen, daher noch eine frage :)

müssen sich beide in der neuen wohnung anmelden, oder kann sie weiterhin bei den eltern gemeldet bleiben ?!? oder muss sie zumindest den zweitwohnsitz da anmelden ?

Den Mietvertrag können beide gemeinsam schließen. Dann sind auch (in der Regel) beide motiviert, einen vernünftigen Zustand herbei zu führen. Der Standardmietvertrag gibt dies her.

naja aber wenn einer abhaut und sich einfach sagt ich zahle nix mehr, muss der andere ja trotzdem zahlen...oder ?!?

habe selbst das Problem nach einer Trennung gehabt. Sie wollte alle gemeinsamen Einrichtungsgegenstände mitnehmen und für die 3 letzten Monate nix mehr zahlen. Viele Leute können dann Emotionen und vertraglich vereinbarte Dinge nicht mehr trennen.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag hat jeder die gleichen Rechte und Pflichten. Das grösste Problem ist dabei die gesamtschuldnerische Haftung ( jeder steht für den anderen gerade !) und dass man z.B. den Vertrag nur gemeinsam kündigen kann.

Daher rate ich dazu dass nur einer den Vertrag mit dem Vermieter schliesst und der andere einen Vertrag zur Untermiete mit dem Hauptmieter. ( muss im Vertrag mit dem Vermieter vereinbart sein). Vereinbart untereinander eine 3 monatige Kündigungsfrist (für Untermieter gelten normalerweise kürzere Kündigungsfristen) und dass jeder die anfallenden Kosten aus dem Mietverhältnis zu 50 % übernimmt ( lass dir zur Sicherheit als Hauptmieter 3 Monatsmieten vom Untermieter als Kaution geben).

Wenn das nicht geht würde ich die Freundin beim Notar eine Bürgschaft ( Höchstbetragsbürgschaft bis zu 50% der aus dem Mietverhältnis entstehenden Kosten) unterschreiben lassen.

Im Idealfall vereinbart man in einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter die genannten Punkte, worauf sich dieser in der Praxis aber wohl kaum darauf einlassen wird.