Nebenkosten senken bei Auszug des Partners?

6 Antworten

Da musst du schon die Abrechnungsperiode bzw. die Jahresabrechnung abwarten und dann entsprechend die NK-Vorauszahlung anpassen. Ich gehe davon aus, dass es eine Vorauszahlung ist, die nach tatsächlichem Verbrauch bzw. Anfall abgerechnet wird und es sich nicht um eine feste Pauschale handelt. Der Vermieter muss nicht unter der Zeit einer Anpassung zustimmen. Aber höflich nachfragen kostet nichts!

Normalerweise können NK erst nach erfolgter Abrechnung angepaßt werden.

Vorausgesetzt es wurden monatliche Vorauszahlungen vertraglich vereinbart und bestimmte Posten werden nach Personen abgerechnet.

Oder kann der Vermieter weiterhin die Zahlung der kompletten Nebenkosten, wie bisher für 2 Personen, verlangen??

Kann er.

Du solltest dem VM aber trotzdem mitteilen das ab Tag x nur noch eine Person dort wohnt.

Das kommt drauf an, wie die Nebenkosten berechnet werden. Wenn es nach qm geht, ist es völlig egal, wieviele Leute dort wohnen.

Und ansonsten könnte es helfen, einfach mal nett mit dem Vermieter zu reden, ohne gleich die "ich habe aber Rechte"-Keule rauszuholen.

benoni 
Fragesteller
 27.10.2011, 11:35

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es ist auf qm berechnet, aber es wird ja weniger Wasserverbrauch, Müll, Gasverbrauch etc. anfallen.

Könnte ich z.B. meinen Vermieter um eine Reduzierung der Gesamten Nebenkosten bitten bzw. im Ernstfall klagen. Ich hatte mir so etwa 30% Minderung gedacht !?

anitari  27.10.2011, 12:10
@benoni

Könnte ich z.B. meinen Vermieter um eine Reduzierung der Gesamten Nebenkosten bitten bzw. im Ernstfall klagen.

Bitten ja, klagen nein bzw. wäre erfolglos.

Oder kann der Vermieter weiterhin die Zahlung der kompletten Nebenkosten, wie bisher für 2 Personen, verlangen??

Kann er.

Nur bei Kosten die nach Personen abgerechnet werden,hast Du eine Chance auf Herabsetzung,sofern der Vermieter damit einverstanden ist.

Zumindest kann er abwarten bis die nächste Nebenkostenabrechnung erfolgt.

Danach kann man die Vorauszahlungen anpassen.

Könnte ich z.B. meinen Vermieter um eine Reduzierung der Gesamten Nebenkosten bitten bzw. im Ernstfall klagen. Ich hatte mir so etwa 30% Minderung gedacht !?

Bitten,ja. Klagen,nein.

Nein, weil ENTWEDER qm ODER Personengenau... hättet ihr den VERTRAG mit einer Abrechnung über **** Personen UNTERSCHRIEBEN... dann JA

Aber die qm ändern sich nicht durch den Auszug Deines Partners...