Mietschulden, wie können Vermieter überhaupt prüfen?

3 Antworten

Wenn ich das wirre Geschreibsel richtig interpretiere geht es um die sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung die viele Vermieter von Interessenten verlangen.

Deine Vermieterin willst Du nicht darum bitten, deshalb soll ein Freund oder Nachbar die für dich ausstellen.

Sehr unkluge Idee!

Es gibt misstrauische Vermieter die überprüfen das. In der Bescheinigung steht ja zumindest der Name und die Anschrift deiner Vermieterin.

Oder soll etwa der Freund oder Nachbar als Vermieter angegeben werden?

Ich hoffe die sind nicht so blond und machen das.

Es gibt andere Möglichkeiten nachzuweisen das man seine Miete immer und pünktlich gezahlt hat.

Kontoauszüge oder Quittungen, wenn in bar gezahlt wurde.

Jeder mit etwas ergeiz und Grund wissen vom PC kann alles raus bekommen

und mit Hilfe von Google und vpn wird man sehr schnell zum Amateur Hacker

Wer Unterlagen fälscht oder sich an Fälschugnen beteiligt, der macht sich strafbar!

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2.

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3.

durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.