Mieter bedroht uns als Eigentümer welche Möglichkeiten haben wir

2 Antworten

nd auch meinen Sohn bedroht in dem er meinte er würde seinen Freunden Drogen kaufen damit sie ihm was antun sollen.

Diese Bedrohung reicht sicher nicht aus. Die Polizei würde erst was unternehmen, wenn in dieser Richtung wirklich was passiert ist. Drohung mit körperlicher Gewalt und am besten noch unter Zeugen reichen aber für eine fristlose Kündigung aus. Die Vermieterin wird aber nichts dergleichen machen.

Allerdings hat die Vermieterin dafür zu sorgen, dass durch ihre Mieter der Hausfrieden nicht gestört wird. Sie könnte also nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung eine Abmahnung erhalten, in der sie aufgefordert wird, die Störung des Hausfriedens durch den Mieter nachhaltig abzustellen, was die Aufforderung, notfalls fristlos zu kündigen, mit einschließt.

Macht sie nichts und gehen Störungen und Belästigungen in Form von Lärm, Bedrohungen und ggf. sogar körperliche Gewalt weiter, kann sie von der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sie ihre Wohnung verkaufen muss und wenn sie es nicht tut, wird die Wohnung zwangsversteigert.

Man kann sich gut vorstellen, dass das ein langwieriger Prozess wäre und dass bis dahin noch allerhand passieren müßte.

Wenn euch der Mieter bedroht - zeigt ihn bei der Polizei an. Mehr Möglichkeiten habt ihr nicht. Wenn der Mieter seine Miete zahlt (oder eben das Amt) und er sonst seinen vertraglichen Pflichten nachkommt, hat die Vermieterin keine Handhabe gegen ihren Mieter.

Beaglemaus69 
Fragesteller
 23.11.2014, 17:01

Ich hatte ihn schon einmal wegen Bedrohung und Beschimpfung angezeigt und sogar auch eine Einsweillige Anordnung gemacht. Doch als es dann vors Amtsgericht ging hat er es sogar zugegeben und hat der Richterin versichert es käme nicht mehr vor daraufhin wurde die Einsweilige annordnung wieder fallen gelassen. Doch jetzt geht es schon wieder los.

angy2001  23.11.2014, 17:38
@Beaglemaus69

Dann zeige ihn wieder an. Das nächste Mal wird ihm die Richterin nicht mehr glauben.