Mietschulden nach 20 Jahren

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Lies mal das hier:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassomahnung_-_uralte_Forderung_mit_bisher_unbekanntem_Vollstreckungstitel_-_Was_tun%3F

Der Musterbrief dort müsste nur leicht abgewandelt werden (statt Bestellung bei Versandhaus: Mietzahlung...).

Wenn es einen Titel gegen Dich gäbe, dann müsstest Du davon wissen, denn dann hättest Du damals:

a) einen Mahnbescheid bekommen haben müssen

b) danach einen Vollstreckungsbescheid bekommen haben müssen, beides gelbe Briefe vom Amtsgericht

c) beidesmal nicht widersprochen

d) Post vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten haben müssen bzw. auch einen Besuch vom Gerichtsvollzieher

Also: es ist schon sehr unwahrscheinlich, dass es diesen Titel gibt. Und wenn es den gibt, dann muss irgend etwas ganz krumm gelaufen sein, wogegen man dann sicherlich rechtlich vorgehen könnte.

Aber erst einmal soll doch gefälligst das Inkassobüro eine Kopie des Titels rüberwachsen lassen, und dazu wird es in dem Musterbrief auch aufgefordert.

Wenn während der gesamten 20 Jahre überhaupt keine Vollstreckungshandlungen gegen Dich erfolgt sind, dann ist der Anspruch jetzt verwirkt nach § 242 BGB, auch wenn der Titel noch nicht verjährt ist. Hierzu gibt es zwei wichtige Gerichtsurteile, die in dem oben verlinkten Artikel erwähnt werden.

Also: bitte mal halblang machen! Das gilt übrigens besonders für die beiden Vorposter hier.

Bei einem Titel hast du erst nach 30 Jahren die Verjährung. Laß dir das von Creditreform doch mal zeigen.

Bei einem Titel kannst du auch nicht mehr widersprechen.

Kleinalrik  19.09.2013, 14:24

Genau, Titel zeigen lassen.

Wenn ein Titel vorhanden ist, ist dieser 30 Jahre gültig. Bitte beachte, dass jedoch aufgrund der Hauptforderung angefallene Zinsen regelmäßig nach drei Jahren verjähren.

Ich würde die Creditreform bitten, mir eine Kopie des Titels zukommen zu lassen.

Zudem: Du wirst dich doch wohl noch grob erinnern müssen, ob es sein kann, dass du vor 20 Jahren mal ne ganze Zeit lang keine Miete gezahlt hast, dass sich solch eine Summe zusammenhäuft...

Christa01 
Fragesteller
 19.09.2013, 12:34

ja, wir sind aber der Meinung das damals das Sozialamt die Miete bezahlt hat. Da habe ich auch schon angerufen, und die können mir nicht weiter helfen, da sie die Unterlagen nach 20 Jahren nicht mehr haben.

Frankonian  19.09.2013, 12:48
@Christa01

Ihr habt damals die ganze Zeit keine Mahnung erhalten und auch danach 20 Jahre lang nicht?

Eurem Sozialhilfebescheid muss es auch zu entnehmen gewesen sein, ob sie die Miete zahlen oder nicht.

MosqitoKiller  19.09.2013, 12:51
@Frankonian

Wenn es einen Titel gibt, gab es auch einen Mahnbescheid. Mieten müssen nicht extra angemahnt werden...

bwhoch2  19.09.2013, 18:15
@Christa01

Wenn es einen Titel gibt, zählt Deine Meinung nichts mehr. Denn nach so langer Zeit fragt kein Mensch mehr danach, für was die Schulden jemals entstanden sind.

Frankonian  19.09.2013, 20:35
@MosqitoKiller

Wer wartet denn Jahrzehnte damit, seine Forderungen geltend zu machen?

Das Erste sollte doch wohl sein, dass der Vermieter innerhalb einiger Wochen, maximal zwei Monaten, die Zahlung der Miete verlangt?

naduh  20.09.2013, 09:12
@Frankonian

@Frankonian "Wer wartet denn Jahrzehnte damit, seine Forderungen geltend zu machen?"

Es ist so, dass Inkassobüros Titel aufkaufen, um aus diesen dann selbst die Forderung beizutreiben.

Da es sich im vorliegenden Fall um die Creditreform handelt, welches ein solches Unternehmen ist, wird diese vom eigentlichen Gläubiger irgendwann einmal diesen Titel aufgekauft haben und betreibt nun selbst daraus weiter die Zwangsvollstreckung. Ich würde mir erst einmal von dem Unternehmen eine Abtretungserklärung des ursprünglichen Gläubigers vorlegen lassen. Kann es eine solche nicht vorlegen, kann es auch keine Forderung verlangen.

Es ist üblich, dass Inkassounternehmen manchmal erst nach 10 oder 20 Jahren die Forderung beitreiben. Daher auch immer mein dringender Rat: Prüfen, ob diese nicht "zuviel" fordern. Gerne werden die anfallenden Zinsen auch für die ganzen vergangenen Jahre/Jahrzehnte mit geltend gemacht mit der Absicht, dass diese Kosten mit gezahlt werden. Jedoch: hiergegen zumindest kann man sich als Schuldner widersetzen, da Zinsen regelmäßig nach DREI Jahren verjähren. Die mit Titel erwirkte Hauptforderung ist natürlich nach wie vor 30 Jahre gültig.

WENN ein Titel vorhanden ist, dann ist damit ein Mahnbescheid gemeint. Und die sind 30 Jahre lang vollstreckbar.

Bitte um Zusendung einer Kopie des Titels zwecks Prüfung.

HiasBGL  19.09.2013, 12:13

Was Du hier in zwei zweilen geschrieben hast: Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen...

DerCAM  19.09.2013, 12:13

Mit "Titel" ist selbstverstaendlich auch "Titel" gemeint und nicht einfach nur ein Mahnbescheid. Ein Mahnbescheid reicht zur Vollstreckung nicht aus, ein Titel schon.

Lakritse  19.09.2013, 14:16
@DerCAM

Ein gerichtlicher Mahnbescheid reicht aus , wenn ihm nicht widersprochen wird . Das ist wie ein Gerichtsurteil und ist 30 Jahre gültig

Kleinalrik  19.09.2013, 14:23
@Lakritse

Nein, ein unwidersprochener Mahnbescheid muss tituliert werden. Das geschieht zwar bei einem unwidersprochenen Mahnbescheid automatisch, aber es gibt einen essentiellen Unterschied zwischen einem bloßen Mahnbescheid und einem vollstreckbaren gerichtlichen Titel.

Lakritse  19.09.2013, 15:09
@Kleinalrik

Dann erklär mal bitte den essentiellen Unterschied . Im Grunde bestätigst du doch meine Aussage .

bigsur  19.09.2013, 16:53
@Lakritse

Du verwechselst Mahnbescheid mit Vollsteckungsbescheid.

bwhoch2  19.09.2013, 18:13
@Lakritse

Der essentielle Unterschied besteht darin: Du läßt einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen und dieser bleibt unwidersprochen. Bezahlt wird aber auch nicht. Das Gericht fragt von Anfang an, ob in diesem Fall ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden soll. Bleibt dieser ebenfalls unwidersprochen, dann gilt dieser bereits als Titel.

Wenn aber auf den Mahnbescheid hin kein Vollstreckungsbescheid beantragt werden soll, verfällt der Mahnbescheid, denn das Gericht geht dann davon aus, dass die Schuld schon irgendwie beglichen oder aber erlassen wurde. Mahnbescheid ohne Vollstreckungsbescheid reicht nicht aus.

MosqitoKiller  19.09.2013, 19:10
@Lakritse

Nein, tut er eben nicht, der Gläubiger muss danach noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen, erst damit wird daraus ein Titel...

MosqitoKiller  19.09.2013, 19:11
@Kleinalrik

Das geschieht zwar bei einem unwidersprochenen Mahnbescheid automatisch,

Nein, das passiert auch bei einem unwidersprochenen Mahnbescheid nicht automatisch, sondern durch die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids...

MosqitoKiller  19.09.2013, 19:13
@Lakritse

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, ein Mahnbescheid keiner, auch nicht unwidersprochen...

Kleinalrik  20.09.2013, 08:55
@MosqitoKiller

Danke für die Korrektur.

Vielleicht hätte ich formulieren sollen, dass das bei einem unwidersprochenem Mahnbescheid quasi ein Automatismus ist (wer unterlässt schon die Beantragung des Vollstreckungsbescheides).

SiViHa72  14.01.2014, 12:17
@MosqitoKiller

Öhemm.. so lernt man das auch in kaufmännischer Ausbildung, ne? Ein gerichtiches MAhnverfahren besteht aus diversen Schritten, wo dann Titel ggf. bei rauskommt.

MosqitoKiller  19.09.2013, 19:13

Ein Mahnbescheid ist kein Titel, ein Vollstreckungsbescheid ist einer...

Sofern ein Titel vorliegt, gilt der Titel 30 Jahre und es kann jederzeit in Ihr gesamtes Vermögen die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Lohn-und Kontopfändugne und sonstige Ansprüche, wie die Rentenanwartschaften etc. können in Betracht kommen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie noch in der Lage wären, die einmal gerichtlich rechtskräftig festgesteltlen Ansprüche nachvollziehen zu können. Jeder kann sich den Titel gegen Sie sogar vom gläubiger preiswert kaufen und dann die Gesamtsumme von Ihnen fordern. - Eine Ihnen offenkundig nicht geläufige Form des Handels mit "Titeln"!