Eingelagerte Möbel aufgrund Zahlungsrückstand entsorgt!

2 Antworten

Wichtig sind die AGBs des Einlagerungsunternehmens. Die hat Deine ehemalige LG sicherlich gelesen und durch ihre Unterschrift akzeptiert. Da steht mit Sicherheit etwa dazu drin, was passiert, wenn die Miete nicht bezahlt wird und welche Fristen gelten.

Der Schaden für der Unternehmer lag schon bei über 2.500 Euro. Die Sachen deiner LG mit einem EK-Wert von 10.000€ haben wahrscheinlich eine Zeitwert < 5.000€. Man kann also nicht davon reden, dass der Unternehmer mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat, also "grob unbillig" gehandelt hat.

Ich denke Deine LG und Du haben da ganz schlechte Karten.

Ich bin der meinung das Sachen nur ein Jahr lang eingelagert werden, und danach entsorgt werden. Tut mir leid für dich