Eingelagerte Möbel aufgrund Zahlungsrückstand entsorgt!
Folgender Sachverhalt: meiner ehemalige Lebensgefährtin wurde zum 1.08.2013 die Wohnung gekündigt. Die Möbel wurden in einem Unternehmen in einem Container eingelagert. Eine neue Wohnung in Deutschland war nicht vorhanden, daher zog sich diese Einlagerung bis 30.09.2014 hin. Eine Bezahlung der monatlichen Gebühr in Höhe von ca. 250 Euro wurde ab ca. 1.12.2014 nicht mehr vorgenommen. Auf Mahnungen - auch per mail - reagierte Sie nicht. Eine Kontaktaufnahme wurde erst durch mich um Mitte August durchgeführt und ausgehandelt, dass ab dem 1.10. die Mietgebühren regelmäßig bezahlt werden und eine Anzahlung bis 30.09. in Höhe von 1.800 Euro auf die Mietrückstände getätigt wird. Dies wurde jedoch nicht eingehalten bzw. erst am 05.10. getätigt. Zum 03.10 wurde - ohne nochmalige Androhung - nahezu der gesamte Hausstand (Kinderzimmer, Schlafzimmer etc.) in den Müll geworfen = entsorgt. Eine Versteigerung bspw. hätte ich aufgrund der erheblichen Schuld meine Bekannten absolut nachvollziehen könnnen aber einfach die Wertsachen, die einen EK-Wert von mind. 10.000 Euro hatten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wurde da nicht geltendes Recht verletzt?? Herzlichen Dank für eine Antwort!!!
2 Antworten
Wichtig sind die AGBs des Einlagerungsunternehmens. Die hat Deine ehemalige LG sicherlich gelesen und durch ihre Unterschrift akzeptiert. Da steht mit Sicherheit etwa dazu drin, was passiert, wenn die Miete nicht bezahlt wird und welche Fristen gelten.
Der Schaden für der Unternehmer lag schon bei über 2.500 Euro. Die Sachen deiner LG mit einem EK-Wert von 10.000€ haben wahrscheinlich eine Zeitwert < 5.000€. Man kann also nicht davon reden, dass der Unternehmer mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat, also "grob unbillig" gehandelt hat.
Ich denke Deine LG und Du haben da ganz schlechte Karten.
Ich bin der meinung das Sachen nur ein Jahr lang eingelagert werden, und danach entsorgt werden. Tut mir leid für dich