Mietschulden eintreiben

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Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden, der Mieter befindet sich bei einem Zahlungsrückstand bereits ab dem 4. Werktag des jeweiligen Monats in Verzugs. Das kostengünstigste ist ein gerichtlicher Mahnbescheid - Formulare gibt es online oder im Schreibwarenhandel und kann ohne anwaltliche Hilfe erledigt werden. Auch Verzugszinsen können im Mahnbescheidsantrag ab dem 4. Werktag geltend gemacht werden.

Nach Zustellung des Mahnbescheids und - vorausgesetzt der Mieter erhebt keinen Widerspruch - kann nach 14 Tagen ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Aus diesem kann der Gerichtsvollzieher vollstrecken.

Lexusclass 
Fragesteller
 08.11.2012, 13:09

ok Danke, ich erinnere mich, das ist echt ein guter Tip!!!!!

4 Tage nach Fälligkeit der entsprechenden Mietzahlung, befindet sich der Schuldner automatisch in Verzug. In Verzug befindlich könntest du ein Inkassounternehmen beauftragen, wovon ich dir aber abraten würde (die deutsche Rechtssprechung ist ziemlich inkassounfreundlich, sodass du ggfls. auf den Kosten sitzen bleibst).

Ich würde dem Schuldner einen Mahnbescheid zusenden (bei unter 900€ Forderung kostet dieser nur 23,00€). Sofern der Schuldner nicht reagiert, kannst du einen Vollstreckungsbescheid veranlassen. Reagiert der Schuldner darauf erneut nicht, kannst du die Zwangsvollstreckung (Kontenpfändung, Sachpfändung etc.) veranlassen.

Die Kosten musst du zunächst bezahlen. Diese kannst du aber ebenfalls dem Schuldner berechnen!

Lexusclass 
Fragesteller
 09.11.2012, 20:45

vielen Dank für die kompetente Antwort

Mahnung schreiben, oder alles über einen Anwalt regeln.

Wenn du dein Geld willst hilft nur ein gerichtliches Mahnverfahren. Kostet 23,- € und ist der schnellste Weg zu einem vollstreckbaren Titel.

Wenn der Mieter noch bei dir wohnt und nicht auszieht trotz Kündigung hilft nur eine Räumungsklage.

Inkassobüro würde ich sein lassen, da du auf den Kosten dafür sitzen bleibst.

Schreib ihm eine Mahnung wenn er die Miete nicht bezahlt gehst du Rechtliche Schritte ein gib ihm mal eine Frist von 1-2 Wochen.