Mietrecht, Vermieter schikaniert uns?

9 Antworten

Das geht alles so nicht weiter, wenn der Vermieter nicht mehr die Mutter ist, hat sie auch nicht mehr das Recht; die Miete in Empfang zu nehmen, also wäre es notwendig, sich mit allen Beteiligten einmal zusammen zu setzen und das Ganze zu klären. Notfalls könnt Ihr Euch ja eine unbeteiligte Person dazu holen, um am Ende einen gemeinsamen Nenner zu finden, anderenfalls hört der Kleinkrieg zwischen den Parteien nie auf. Eine schöne Adventzeit trotzdem!

Zum Anwalt gehen, Mietvertrag mitnehmen.

Deine Bemerkung, es sei zwischen den Beteiligten abgesprochen, dass die Mutter als ehemalige Eigentümerin die Empfängerin der Mietzahlungen und ebenfalls Ansprechpartnerin in Haus- und Mietangelegenheiten ist, gibt zu denken. Derartige Absprachen bedürfen zwischen den Beteiligten der Schriftform, damit sie im Zweifelsfall bewiesen werden können. Hier wäre zunächst Erklärungsbedarf deinerseits.

Wenn du dich an diese "Absprache" halten würdest, dann solltest du alle diese Schikanen an die Mutter weiterleiten, sie ist ja deine Ansprechpartnerin.

Der Austausch der Heizanlage von 1985 wird nicht zwingend vorgeschrieben.

Eine Kündigung liegt nicht vor, vermutlich sollst du kündigen. Jegliche unsinnige Anschuldigung der Vermieter kannst du mit Schweigen beantworten oder durch eine Feststellungsklage aus der Welt schaffen. Darüber hinaus hilft die Androhung einer Unterlassungsklage nicht. Der Vermieter wird seine Strategie fortsetzen.

Du solltest in die Offensive gehen und nun alle kleinen und großen Mietmängel im GRUNDSTÜCK nicht nur im Haus der Mutter mitteilen und unter Fristsetzung die Beseitigung fordern. Jeden 2. Tag ein Mängelschreiben als bezeugten Briefeinwurf absenden. Mietminderungen sind gefährlich können sich gegen dich kehren, weil unbegründet hier ein Kündigungsgrund entstehen könnte. Du als Mieter darfst Abmahnungen ebenfalls verfassen.

verro 
Fragesteller
 11.12.2014, 12:39

Danke für die Antwor. Ja bei Vertragsabschluss und bei allen Absprachenahen zusätzlich 2 neutrale Personen anwesend 1 x von mir und 1 x vom Vermieter. Ja die Miete sollte der Mutter die Rente aufbessern. Was die Damen innerfamiliar aktuell für Unstimmigkeiten haben wissen wir nicht. Ich teilte der Vermieterin ja im Widerspruch gegen Ihre 1. Unbegründete Abmahnung mit, dass ich zur Information diese ihrer Mutter als unseren Ansprechpartner weiterleite. Daraufhin kam die 2.Abmahnung in der sie uns den Kontakt verbietet und uns vorwirft die Weitergabe an Dritte wäre eine Rechtswidrigkeit. Und falls ich es nicht weitergeleitut hätte , dann hätte ich wieder einmal gelogen wie bei den Behauptungen es bestünden Mängel.
Ja wir weiß was es da für einen familiären Stress gibt, der an uns kompensiert werden soll. Es läuft zumindest Augenschein ich darauf hinaus uns raus zu ekeln nur das werden wir nicht hinnehmrn. Wir haben nun erst einmal nicht reagiert und nicht geantwortet. Wir haben gextern die Mutter unsere Ansprechpartnerin mit einer Begleitperson z uns eingeladen uum in einem Gespräch mit zu klären warum für Tochter nach Kündigungsgrunden sucht. Haben ihr auch gesagt es macht allen Anschein nach den Eindruck, dass die Tochter saß Haus verkaufen will, allerdings nicht mit offenen Karten spielt. Angeblich hat sie die Mängelbeseitigung beauftragt, als wir jedoch bei den zuständigen und Bon ihr genannten Firmen angerufen haben zwecks Terminabsprache teilten und diese mit, dass sie zwar schauen sollten was kaputt istces nichts reparieren sollen. Wir werden nun nochmals schriftlich mit Fristsetzung die Mängelbeseitigung schriftlich anzeigen. Da die Mutter offensichtlich sehr überrascht war über die Vorgehensweise der Tochter hoffen wir bereits mit diesem Gespräch zumindest einen Teil gelöst zu bekommen. Bisher haben wir immer die volle Miete pünktlich gezahlt und bereits 2 x schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert. ... ich denke das wir nun das Recht haben ihr in einer Abmahnung mitzuteilrn, dass wir, wenn die die Mängel nicht bis zum xxx... beseitigen lässt, zu ihren Lasten also RechnungsLegung an den Vermieter beseitigen lassen. Hier kennen alle Firmen (ländlich) beide Frauen. Danke für deine Antwort. Wir haben 3 erwachsene Jungen und eine erwachsene Tochter alle ausgeflogen und erfolgreich und gut geraten. ... alle unfallfrei durch alle Lebenslagen gebracht. Sie sind 27, 30, 32 und 34. Da lass ich mich doch nicht von einer unzufriedenen Frau vertreiben. Eigenbedarf iSt auszuschließen, da alle Familien Mitglieder dort bereits in Eigenheimen wohnen, manche sogar in 2en. Deshalb vermuten wir die Tochter will es verkaufen. Warum mahnt die sonst ständig ab ohne einen restlichen Grund. Wenn sie als Vertragspartner die Miete will muss die das doch bloß mitteilen und ist es im Grunde doch egal an wen wir die Miete zahlen.Liebe Grüße Verro

verro 
Fragesteller
 11.12.2014, 12:47
@verro

Sorry wegen den vielen Fehlern. .. ist peinlich aber das Tablet korrigiert manchmal unbemerkt mit nem Eigenleben 😉

Gerhart  11.12.2014, 16:41
@verro

Mängelbeseitigung durch Anzeige einer Ersatzvornahme und Anzeige der Aufrechnung gegen die Mietforderung nach BGB § 536 a, Karenzzeit 1 Monat zur übernächsten Mietzahlung geht, wenn die Fristen der Mängelbeseitigung nicht erfüllt werden.

Das Einzige was euch da langfristig helfen kann ist der Weg zum Anwalt oder dem Mieterverein.

Das euer Vermieter kein Interesse an einem friedlichen Mietverhätlnis hat ist ja offensichtlich. Das er das Haus verkaufen möchte halte ich auch für möglich und das geht natürlich besser wenn es unbewohnt ist.

Als Mieter habt ihr jedoch nicht nur Pflichten, sondern Gott sei Dank auch Rechte.

Eines davon ist, dass ihr euch nicht schikanieren lassen braucht. Wenn der Vermieter euch etwas vorwirft muss er dies auch beweisen.

Ich würde den Vermieter durch einen Anwalt dazu auffordern euch nicht weiter mit unhaltbaren Vorwürfen zu belästigen und darauf hinweisen, dass ihr gerichtliche Schritte unternehmen werdet falls derartige Unterstellungen nicht aufhören.

Anwälte sind eine Gebührenordnung gebunden, sodass eine Erstberatung ca. 35,-€ -50,-€ kostet. Oder ihr wendet euch an einen Mieter-Verein, die Mitgliedschaft kostet im Jahr ca. 60,-€.

Auf jeden Fall solltet ihr durch professionellen Beistand ein für alle male klären lassen, dass ihr euch nicht länger alles gefallen lasst.

Letztendlich gibt es die Möglichkeit durch ein Gericht entscheiden zu lassen, dass euch der Vermieter in Ruhe lässt.

Und in Zukunft würde ich jedes schreiben des Vermieters zum Mieterverein bringen. Welche Möglichkeiten ihr genau habt wird man euch dort erklären. Die kennen sich mit solchen Typen bestens aus.

Viel Erfolg!

Ihr müsst sofort zum Mieterschutzverband gehen. Da wird euch geholfen. Viel Glück.