Wohnung kündigen da kein Wasser genutzt?

10 Antworten

Es könnte ein Kündigungsgrund sein, wenn du die Wohnung dauerhaft nicht nutzt und deshalb Schäden an den Leitungen oder sonstigen Installationen droht.

Die Tatsache, dass du kein Wasser verbrauchst, ist da ein starker Hinweis darauf. Denn das bedeutet, du benutzt nicht mal die Toilette und geputzt wurde auch noch nie.

Mhhh. Meine Nachbarn sind regelmäßig mehr als ein halbes Jahr hier nicht anwesend, sondern auf ihrem Campingplatz oder in Italien. Das kann nicht wirklich ein Kündigungsgrund sein.

@NonNam

Der Mieter hat gewisse Obhutspflichten, deren Verletzung zu einer Kündigung führen können.

Wenn jemand ein halbes Jahr nicht da ist, muss derjenige zumindest jemanden beauftragen, regelmäßig nach der Wohnung zu sehen.

Natürlich besteht keine Pflicht des Vermieters die Person dann zu kündigen, insofern kann es auch sein, dass es dem Vermieter deiner Nachbarn einfach egal ist.

@AnglerAut

Nun ja. Ich schaue ja nach der Post und könnte theoretisch auch in die Wohnung. Aber dass man das Wasser laufen lassen müsste, wäre mir neu. Aber ich lerne ja gerne dazu.

So lange Du deinen vertraglichen Pflichten, vorrangig Mietzahlung, nachkommst kann der Vermieter dir nicht kündigen.

Du beheizt die Wohnung minimal, so ensteht kein Schimmel.

Das wie manche behaupten durch den Nichtverbrauch von Wasser ein Schaden entstehen kann ist schlicht Blödsinn.

Natürlich darf er das nicht.... wie kommt dein Vermieter auf so eine seltsame Idee?

Ich denke es geht hier in erster Linie um Legionellen, die entstehen , wenn warmes Wasser zu lange in der Leitung steht. Und das passiert, wenn nicht regelmäßig Wasser abgenommen wird.

Das zieht u. U. sehr teure Prüfungen und arbeiten nach sich.

Was denn für "Prüfungen"? Der Nachweis von Legionellen ist einfach und das Abtöten auch.

Nein !

Woher weiß der Vermieter denn, ob du Warm-/Kaltwasser nicht nutzt. Er könnte allerdings mal darauf bestehen, dass mit Wasser mal ordentlich durchgespült wird, so an den Tagen, wo du zu Hause bist.