Vermieter bestellt Handwerker Mieter soll zahlen

10 Antworten

Zunächst einmal muss natürlich der den Handwerker bezahlen, der ihn bestellt hat, also der Vermieter.

Die entscheidende Frage für dich dürfte die sein, ob der Vermieter gegen dich einen Schadensersatzanspruch wegen dieser Kosten hat. Der würde voraussetzen, dass du den Boden vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt hast. Deine Schilderung klingt nicht danach.

Vor allem gibt es da einen § 538 BGB:

Wenn also etwas kaputt geht, weil du es vertragsgemäß benutzt, mußt du dafür nicht geradestehen. Das liegt in der Natur der Sache, dafür bekommt der Vermieter seine Miete. Auf dem Boden muss man laufen. Dadurch nutzt er sich ab und geht mit der Zeit kaputt. Dafür kannst du nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn du aber mit der Spitzhacke auf ihn eingeschlagen haben solltest, sieht es schon anders aus.

§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

Ich möchte auch mal behaupten, dass der Vermieter für den Schaden aufkommen muss. Das sage ich aber pauschal, soll bedeuten, dass der Schaden nicht auf Vorsatz auf Dich zurück zu führen sein darf. Wenn es so ist, wie Dein Bruder (meiner ist übrigens auch Schreiner=) ) sagt, dass der Boden 1. uneben und 2. zudem noch falsch verlegt ist, dann bin ich mir schon ziemlich sicher, dass Du das nicht zahlen musst. Ich würde am Besten mal einen Anwalt damit beauftragen, sich diesem Fall anzunehmen. Dieser wird dann höchstwahrscheinlich einen Gutachter beauftragen, den, wenn du Recht bekommst, der Vermieter auch noch zahlen muss.

Noch was: Frag diesen Vermieter doch mal, wer den Boden verlegt hat. GANZ WICHTIG: Wenn der Boden nicht von einem Profi oder einer Firma, die rechtlich haftbar sind, verlegt worden ist, dann kann der Vermieter Dir sowieso nichts anhaben, weil er in diesem Falle mit einer Beschädigung zu rechnen hat, die zur zwangsläufigen erneuerung führt, da der Boden laienhaft verlegt worden ist/wäre. Mein Bruder hat mir zudem noch gesagt, dass es nicht grade ein Kinderspiel ist, einen Laminatboden zu verlegen.

Manchmal sind " Holzwürmer" in der Familie richtig hilfreich.Die Antwort ist gut.Ich werde erstmal versuchen mich mit dem vermieter ohne Gutachter zu einigen. Inzwischen ist die Wohnung ja auch wieder vermietet.Allerdings at mir der Handwerker der den Boden damals neu gemacht hat auch geantwortet das der Boden wegen den Unebenheiten kaputt gegangen sei. (noch ein Zeuge) und da der Handwerker den Boden ja ebnen musste müssten diese Arbeiten ja auch auf der Rechnung ausgewiesen sein.

Du hattest einen Vertrag mit deinem Vermieter. Der hat die Wohnung ohne Beanstandung zurückgenommen. Wenn nun dem Nachmieter der Zustand des Fußbodens nicht gefällt, muss er das mit deinem Exvermieter klären, es ist nicht dein Bier. Da dieser den Handwerker bestellt hat, muss er auch zahlen.

Das muss er selber zahlen. Du hast den Schaden ja nicht verursacht. Sollte es Probleme geben gehe zur Verbraucherberatung.

Wie alt der Boden war weiß ich nicht es war Laminatboden der an den Verbindungsstellen eingebrochen ist da der Untergrund uneben war.Mein Bruder der Schreiner ist hat als er den Boden sah direkt gesagt das er falsch verlegt worden sei. Gewohnt habe ich 2 Jahre in der Wohnung.