Mietrecht! Steht mir das zu viel gezahlte Geld zu?

7 Antworten

Ihr habt nicht zuviel Miete bezahlt. Ihr habt das bezahlt, was ausgemacht war. Also habt ihr den Preis akzeptiert und dafür eine Wohnung in Top-Zustand überlassen bekommen. Die Abrechnungen gehen Euch nichts an, da ihr die Nebenkosten pauschal bezahlt, wie vereinbart. Somit habt ihr nicht zuviel bezahlt und der "Risikoaufschlag" also die Marge zwischen EK des Hauptmieters und VK an Euch ist sein Gewinn. Ob das in der Höhe ok ist oder nicht, spielt keine Rolle, wiel ihr die Mietkonditionen von Anfang an akzeptiert habt. Die einzige Möglichkeit, die ihr habt ist, kündigen und was anderes suchen.

Was euer Vermieter an dessen Vermieter zahlt, ist fuer eure Untermietvertraege voellig unerheblich. Ihr habt das zu zahlen, was ihr mit eurem Vermieter (dem Mieter der Wohnung) vereinbart habt.

Hallo,

als erstes wäre mal wichtig, ob ihr einen Untermietsvertrag habt. Wenn nein, sofort besorgen. Gibtv es in jedenm Schreibwarenladen.

Ohne Mietvertrag seit ihr nämlich nur geduldet und könnt jederzeit vor die Tür gesetzt werden.

Wie zahlt ihr die Miete, per Überweisung oder bar gegen Quittung oder bar, ohne jegelichen Nachwei? (Das wäre schlecht.)

Jetzt gehts los - Ist eigentlich gar nicht so kompliziert.

Also, der Vater ist Hauptmieter der Wohnung. Das heißt, er hat einen Mietvertrag mit dem Eigentümer (Vermieter)

Von diesem Eigentümer bekommt der Vater eine Nebnkostenabrechnung, wo entweder ein Guthaben ausgewiesen ist oder eine Nachzahlung. Auf jeden Fall gibt es über die Nebenkosten einen Nachweis.

Mach dir eine Tabelle, in der du die Mieten einträgst. Wichtig: Für jeden Mieter extra.

Das ist vorteilhaft weil ja immer einer ausziehen kann.

Nun setzt ihr euch alle mal zusammen und vergleicht eure Zahlungen, mit den tatsächlichen Ausgaben.

Auch für den Strom gibt es eine exakte Abrechnung, die auch der Vater hat.

Und was heißt hier Risikoaufschlag? Und in welcher Höhe? Hat der Eigentümer eine Koution verlangt. Wenn der Vater diese Koution gestellt hat, kann er natürlich sehen, dass ihr diese monatlich abzahlt. Das hieße aber auch, dass ihr bei Auszug die Koution zurück bekommt.

Und was ist, wenn z.B. einer von euch auszieht, sieht der etwas von dem Risikoaufschlag. Wahrscheinlich ist. Er zahlt also für etwas, was nicht eingetroffen ist.

Mal abgesehn, dass Koution und sinstige Zahlungen der Mieter auf ein extrag Konto gebucht werden müssen. (gesetzlich vorgeschrieben).

Im Schnitt kan man sagen, dass ca. 30 % an Nebenkosten zu der Kaltmiete kommen.

Und zum Schluß, bewegt sich der Vater juristisch auf sehr dünnem Eis, wenn er überschüssiges Geld kassiert und behält. Denn dies sind Gewinne aus Verpachtung und Vermietung. Gewinne müssen jedoch versteuert werden. Genaugenommen hinterzieht der Vater regelmäßig Steuern.

Das ist jetzt natürlich übertrieben,.

Weißt du, wie lange der Mietvertrag zwischen dem Vater und dem Eigentümer noch läuft?

Am besten du machst tatsächlich mal eine genaue Aufstellung. Interessant ist auch die Sache mit dem Sohn. Vielleicht kannst du feststellen, wie viel da nicht gezahlt wurden.

Auf die eine Seite schreibst du alle Einnahme, während der Mietzeit, auch von den Leuten, die nicht mehr da sind. Komplett alle Zahlenungen, Miete, Strom u,s,w,

Auf die andere Seiter kommen die Ausgaben.

Hier brauchst du die Unterlagen vom Vater.

-Miete an den Eigentümer - Abschlag / Strom - eventuell nachzahlungen Heizung - Alles was der Vater bezahlt hat.

Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt den Betrag den ihr zuviel gezahlt habt.

Ich würde mir überlegen, ob ich das nicht mit zukünftigen Mieten verrechnen würde. Gleichzeitig die aktuelle Miete senken.

Last euch nicht über den Tisch ziehen, wenn der Vater versucht den schuldigen Betrag des Sohnes, mit dem Überschuss zu verrechnen.

Wenn er von seinem Sohn keine Miete verlangt hat, ist das sein Problem, damit hast du nichts zu tun. Dann soll er sich das Geld vom Sohn holen.

Noch ein Tipp. Wenn der Vater weiter auf Risiko-Zuschläge besteht, geht zur Bank und eröffnet ein stinknomales Sparbuch. Du kannst es so einrichten, dass nur nur 2 Bevollmächtigte Geld abheben können. Das macht man auch oft bei Vereinen, damit nicht einer mit der Kasse abhaut.

So kannst du aber sicher sein, dass noch Geld da ist, wenn du mal ausziehst. Auf dieses Konto könnte der Vater auch sofort den Überschuss zahlen.

Also wenn es dir keine Umstände macht, mail mir doch mal, wenn es was neues gibt. Irgendwie finde ich die Geschichte spannend.

Ich hoffe das ihr eine Lösung findet, mit der alle leben können.

DerCAM  30.07.2013, 12:48

Was er Mieter der Wohnung mit seinem Vermieter ausgemacht hat, ist fuer die mit den Untermietern geschlossenen Mietvertraege voellig unerheblich. Es geht die Untermieter auch gar nichts an.

Ob der Vermieter der Untermieter (hier also der Mieter der Wohnung) seinen Aufschlag auf die von ihm selbst zu entrichtende Miete nun "Risikoaufschlag" oder "Kaffeegeld" nennt, ist ebenso voellig egal. Selbstverstaendlich darf er mit seinen Untermietern eine hoehere Miete vereinbaren als die, die er selbst bezahlen muss. Die Miete ist an den jeweiligen Vermieter zu zahlen (hier also an den Mieter der Wohnung) und nicht auf irgendein ominoeses Sparbuch.

Wenn bezueglich der Nebenkosten mit den Untermietern eine Pauschale vereinbart wurde, wird da weiter nichts abgerechnet. Was der Vermieter (hier Mieter der Wohnung) selbst an seinen Vermieter zahlt, ist dann auch wieder voellig unerheblich und die Abrechnungen, die der Vermieter moeglicherweise erhaelt, gehen dessen Mieter absolut nichts an.

Wurde hingegen eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, muessen die Betriebskosten natuerlich jaehrlich abgerechnet und die jeweiligen Unterlagen dem Mieter/Untermieter auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

MosqitoKiller  30.07.2013, 13:12

Diese Antwort ist unglaublich lang und am Ende unglaublicher Quatsch und vergeudete Zeit, schönen Dank auch dafür...

bwhoch2  31.07.2013, 08:44

Leider von oben bis unten falsch. Die Sache ist nicht spannend. Sie ist ganz einfach. Es wurde zumindest ein mündlicher Mietvertrag besprochen. Demnach hat der Vermieter hauptsächlich die Verpflichtung, die Wohnung bewohnbar zu halten und als Mieter habt ihr die Verpflichtung, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen.

Gibt es keine genaueren schriftlichen Regelungen, zählt das BGB. Recht einfach das ganze.

Gestern Abend habe ich mit dem Hauptmieter telefoniert und er hat zugegeben einen "Risikoaufschag" auf die Miete draufzuschlagen. Was einerseits ja verständlich ist, aber andererseits ist in der ganzen Zeit nichts passiert.Wir haben den original Mietvertrag nie gesehen. Wir haben das auch jetzt erst rausbekommen, weil wir einen Nachmieter suchen. Der Vermieter wusste das auch nicht, dass wir so viel für die Wohnung zahlen...

Ihr müsst das zahlen, was in EUREM Mietvertrag vereinbart wurde.

Was der Hauptmieter an SEINEN Vermieter zahlt ist dabei nicht relevant.

Ich habe mal überschlagen, dass ich über 1000€ zu viel gezahlt habe... Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurück zubekommen oder wenigstens einen Teil?

Nur wenn Ihr mehr als die vereinbarte Miete gezahlt habt.

MfG

Johnny

Du scheint aus irgendeinem dubiosen Grund dem Irrtum zu unterliegen, dass ein Hauptmieter nur zum Selbstkostenpreis weitervermieten dürfte. Das ist aber schlicht falsch, man zahlt, was man vereinbart hat, nicht mehr und nicht weniger...