Bin ich konkludenter Hauptmieter? Wie kann ich die Miete einfordern?

8 Antworten

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es einen Mietvertrag, in dem aber keine der jetzt in der WG wohnenden Personen als Mieter eingetragen ist?

Alle jetzigen Bewohner sind irgendwann in die Wohnung als Mieter eingezogen und haben sich jeweils mit dem vorhandenen schriftlichen Mietvertrag einverstanden erklärt? Auch damit dass die Überweisung von nur einem Konto kommt?

Dann könnte man davon ausgehen, dass jeder Mieter konkludent in das Mietverhältnis mit dem Vermieter eingetreten ist und somit alle gleichberechtigt sind. Insbesondere würde das gelten, wenn alle gleichzeitig eingezogen sind.

Ist es jedoch so, dass Du derjenige bist, der am längsten in der Wohnung wohnt und Du hast Dir die Mitbewohner im Lauf der Zeit ausgesucht, könnte man genauso gut zu dem Schluss kommen, dass Du der einzige bist, der einen direkten Vertrag mit dem Vermieter hat, nämlich einen mündlichen Mietvertrag, der dadurch abgeschlossen wurde, dass Dir die Schlüssel übertragen wurden, die Erlaubnis erteilt wurde, weitere Untermieter aufzunehmen und auch derjenige bist, der für die Zahlung der Miete verantwortlich ist. Im Gegensatz zu den sonstigen mündlichen Mietverträgen würden hier jedoch die Paragraphen des vorliegenden Mietvertrags gelten, weil diese wiederum konkludent als Vertragsgrundlage von beiden Seiten anerkannt wurden.

Frag doch mal den Vermieter, wie er das sieht.

Als Wohngemeinschaft habt Ihr jedoch eine Art GbR gegründet, in der einer oder mehrere irgendwelche Verträge mit Versorgern abschgeschlossen haben, während sich logischerweise die anderen verpflichtet haben, Ihren Anteil gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner eines Versorgers zu leisten. So würde das jedes Gericht sehen und insofern kannst Du einen Mahnbescheid beantragen und auch mit Klage drohen, ohne dass Du viel zu befürchten hättest.

Ihr seid Gesamtschuldner § 421 BGB, nichts anderes. Wenn du aber die Schuld komplett bezahlst, so geht der Anspruch über ihren Teil auf dich über und diesen kannst du einfordern/einklagen § 426 BGB.

Einzige richtige Antwort außer meiner. Unglaublich, was bei Rechtsfragen immer für ein Blödsinn verbreitet wird.

@Wettrusse

Widerspruch: Gesetzt den Fall, dass es tatsächlich nur einen Hauptmieter gibt, dann ist der FS und seine Mitbewohner nicht Gesamtschuldner, sondern: einzig und allein der Hauptmieter (auch wenn dieser seit Jahren nicht mehr in der Wohnung wohnt.)

Es steht keiner der Personen die in der WG Wohnen im Mietvertrag.

Es steht aber eine Person im Mietvertrag.

Es wurden immer Rechte und Pflichten der einzelnen Personen untereinander weitergereicht. Bei Ein- bzw. Auszug.

Es steht keiner der Personen die in der WG Wohnen im Mietvertrag.

Doch.

Es steht aber eine Person im Mietvertrag.

Und wer soll das sein, wenn nicht diejenigen die da wohnen? Der Nikolaus?

@Wettrusse

Jemand der schon vor mehr als 5 Jahren ausgezogen ist. Quasi der Nikolaus. Ja.

@Ja1989

Dann haftet auch der Nikolaus gegenüber dem Vermieter.

Ich habe nun gesehen, dass eine Person als Hauptmieter eingetragen ist.
Es wurde aber immer gesagt, dass wir alle gleichberechtigte Mieter seien.
Ich kann anhand der Dokumentation nachvollziehen, dass ich (der nun am längsten hier wohnt) nicht im Zimmer des ehemaligen Hauptmieters wohne. Wer ist also zum Hauptmieter geworden?
Die Person, die über mehrere Ketten den Hauptmieter abgelöst hat? Ich, der nun am längsten in der WG wohnt und über den die Miete läuft?

@Ja1989

Na derjenige der im Mietvertrag steht. Wenn der nie gekündigt wurde, ist er nach wie vor Hauptmieter.

@Wettrusse

Es kann sein, dass der Vermieter Verträge mit den einzelnen gemacht hat zur Übernahme von Rechten und Pflichten. Demnach wäre wohl eine der anderen Personen Hauptmieter?

@Ja1989

Aber wie könnte es sein, dass wenn eine andere Person als ich Hauptmieter ist, ich immer die Miete zahle?

@Ja1989

Weil du es tust. Heisst ja noch lange nicht, dass du das auch wirklich musst.

@Wettrusse

Es steht auf manchen Rechnungen des Vermieters WG - [Mein Nachname]

@Ja1989

das ist überhaupt kein Problem. Ich habe vor langer Zeit ebenfalls in einer WG gewohnt, mit einem Hauptmieter im Vertrag. Ein anderer WG-Bewohner hatte aber ein kostengünstigeres Konto, sodass wir alle, auch der Hauptmieter auf dieses eingezahlt haben und es von eben diesem Konto aus bezahlt wurde.

Offiziell gibt es aber keinen Hauptmieter. Wir sind vertraglich dem Vermieter gegenüber gleich gestellt.

Das bezweifle ich. Irgendwo wird es einen schriftlichen Mietvertrag geben. Und wer ist da als Mieter eingetragen?

Na beide. Was verstehst du daran nicht?

@Wettrusse

Nööö, beide von mehreren Mietern, was für ein Blödsinn...

@Wettrusse

Was ich daran nicht verstehe ist, dass offenbar nicht einmal der Fragesteller weiß, wer vertraglich Mietpartei ist. Ansonsten gibt die Frage keinen Sinn.

Irgendwo im Wirrwarr der ein- und ausgezogenen Mieter muss ja der Vermieter dem Ein- bzw. Auszug einzelner Mieter zugestimmt und damit das Vertragsverhältnis jeweils bestätigt haben. Wenn nur 1 Mieter im Originalmietvertrag benannt ist, dann würden die anderen Mieter jeweils nur Untermieter sein. Weitergabe von Mieterpflichten ohne Genehmigung des Vermieters sind nicht vertragswirksam.

Gibt es keine Genehmigung des Vermieters für diese Mieterauswechselungen, dann gilt der schriftliche Mietvertrag nicht mehr, aber es würde an seine Stelle ein mündlicher Mietvertrag getreten sein Vermieter/Hauptmieter. Die anderen aktuellen Mieter sind dann Untermieter mit mündlichen Mietvertrag mit dem Hauptmieter, weil:

Die Untermieter zahlen Miete an den Hauptmieter, sie haben ihre Mietsache in Besitz genommen. Nutzungsregeln für die Gemeinschaftsräume fehlen allerdings.

Die Untermieter können den Hauptmieter nicht veranlassen aus der Wohnung auszuziehen. Die Freundin des FS, die kürzlich ausgezogen ist: Gab es da eine schriftliche Kündigung?

Die Behauptung, alle Mieter seien gleichgestellt, trifft nicht zu.

Ich empfehle dringend geordnete Mietverhältnisse schriftlich herzustellen, Die Betriebskosten sind in mündlichen Verträgen nicht geregelt genau so wie Schönheitsreparaturen und Kautionsanteile.

Hier sollte auch unbedingt Rücksprache mit dem Wohnungsvermieter gehalten werden, am besten sofort.

Aus dem mündlichen Mietvertrag ergibt sich der Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung.