Neue Nebenmieter bezahlt nicht Miete, ich bin Hauptmieter, habe schon 2 Moantsmieten von ihr gezahlt, was soll ich tun?

5 Antworten

Hi, Du hättest natürlich das Recht, sie zu kündigen, wenn sie mehr als eine Monatsmiete Rückstand hat.

Ob Du das tust, musst Du willse.

Leider ist es nix ungewöhnliches, dass das Amt ALG 2 Empfänger mal ein bißchen gängelt und deren Leistungen einfriert...Mal sind angeblich Belge nicht eingegangen, mal muss irgendwas neu berechnet werden....

Kümmern muss man sich, wie der Kollege sagt, aber mithilfe eines Anwalts. Man darf da keinesfalls auf guten Willen der Sachbearbeiter hoffen. Ich glaub, die machen das extra, um die Motivation zu erhöhen, dass die Leistungsempfäger sich engagierter um neue Arbeit bemühen.

DerCaveman  07.02.2019, 23:40
Hi, Du hättest natürlich das Recht, sie zu kündigen

Wie es scheint, handelt es sich wohl gar nicht um ein Untermietverhaeltnis zwischen dem Fragesteller und seiner Mitbewohnerin sondern um ein von beiden gemeinschaftlich eingegangenes Mietverhaeltnis. Dann kann er ihr aber natuerlich nicht kuendigen.

Deine Mitbewohner soll sich sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen (persönlich hingehen) und dort einen Vorschuss verlangen mit der Begründung, dass sie ansonsten obdachlos wird. Sie soll sich nicht abwimmeln lassen. Du gibst deiner Mitbewohnerin eine Bestätigung mit, dass du bereits zwei Mal ihren Mitanteil übernommen hast (wenn möglich, Quittung/Kontoauszug) und ihr kündigen wirst, wenn sie nicht sofort ihren Mietanteil zahlt.

Deine Mitbewohnerin soll das Jobcenter darauf aufmerksam machen, dass sie ihr gegenüber schadenersatzpflichtig werden, wenn sie nicht sofort (innerhalb von drei Tagen) das ihr zustehende Geld auf ihr Konto überweisen.

Außerdem soll deine Mitbewohnerin sich selbstverständlich nicht gefallen lassen, dass ihr ohne Begründung das ALG-2-Geld gestrichen wird. Sie soll dem Jobcenter Druck machen, indem sie ihm mit einer Klage vor dem Sozialgericht droht (im Eilverfahren). Und wenn das Jobcenter sich uneinsichtig zeigt – sofort zum Sozialgericht fahren. Das Verfahren kostet nichts.

Das ihr zustehende Geld wird nachgezahlt, aber sie muss dem Jobcenter jetzt wirklich Druck machen. Das Jobcenter ist verpflichtet, deiner Mitbewohnerin zu helfen. Und damit ist auch dir geholfen.

Ich meine nicht Untermieter, sondern Nebenmieter

Was soll ein "Nebenmieter" sein? Entweder bist du der Mieter und hast einen Teil der Wohnung an deine Mitbewohnerin weiter vermietet oder ihr seid beide gemeinsam Mieter der Wohnung (steht beide als Mieter im Mietvertrag).

Im ersten Fall waere sie deine Untermieterin und du koenntest ihr wegen der inzwischen aufgelaufenen Mietrueckstaende bereits fristlos kuendigen.

Im zweiten Fall waere es hingegen sehr viel komplizierter. Sie haette dann genau die gleichen Rechte an der Wohnung wie du und du koenntest allein weder ihr kuendigen, noch koenntest du ohne ihre Zustimmung (ersatzweise einem Gerichtsbeschluss) den Mietvertrag ueber die Wohnung kuendigen. Wenn sie weiterhin nicht zahlt, wird der Vermieter die gesamte Miete von dir allein fordern und du kannst lediglich versuchen, den Anteil deiner Mitmieterin von dieser zurueck zu fordern. Aber wenn sie gar nicht zahlen kann ...

MichaelWarum 
Fragesteller
 07.02.2019, 23:27

dann? das ist meine frage

DerCaveman  07.02.2019, 23:37
@MichaelWarum

Wenn sie nicht zahlen kann, gehst du leer aus. Du kannst dann lediglich gerichtlich einen Titel gegen sie erwirken, mit dem du dann 30 Jahre lang bei ihr pfaenden lassen kannst. Vielleicht kommt sie ja in den naechsten 30 Jahren irgendwann mal zu Geld?

Saemtliche Kosten (Gericht, Gerichtsvollzieher u.s.w.) musst du dann aber erst einmal vorstrecken.

ein Untermieter hat normalerweise keine Rechte wie ein Mieter .. einfach das Zimmer jemand anders vermieten und das Schloss tauschen. Dann muss sich das Amt kümmern.

Auch wenn man arbeitslos ist und Geldsorgen hat, kann man sich normalerweise kümmern, dass das Amt zahlt oder die Übernahme der Zahlung bestätigt. Wenn sie das versäumt hat, ist das nicht dein Problem.

MichaelWarum 
Fragesteller
 07.02.2019, 23:13

Sorry, hab die Frage falsch gestellt. Ich meine nicht Untermieter, sondern Nebenmieter, habs so eben geändert

DerCaveman  07.02.2019, 23:17
ein Untermieter hat normalerweise keine Rechte wie ein Mieter

Oh doch, genau die gleichen! Das Mietrecht kennt naemlich gar keine Untermieter sondern nur Mieter. Mietrechtlich ist es voellig egal, ob man seinen Wohnraum vom Eigentuemer oder von einem Mieter gemietet hat.

In Zukunft Kaution oder zumindest eine Bürgschaft verlangen

MichaelWarum 
Fragesteller
 07.02.2019, 23:10

Katuon hat der Mieter bekommen. Heißt das ich kann mir davon erstmal das Geld geben lassen=?

MichaelWarum 
Fragesteller
 07.02.2019, 23:10

Kaution*

MichaelWarum 
Fragesteller
 07.02.2019, 23:11

Ich meine die Kaution hat der Vermieter bekommen.