wohnungsrausschmiss?

7 Antworten

Du bist nicht Mieter der Wohnung, nur weil du die Miete bezahlst, was man als Unterhaltsleistung betrachten darf.

Dir ist eine angemessen Frist zur Räumung deiner Sachen zu gewähren.

Kein feiner Zug von der Freundin. Wenn sie es ernst meint (hat sie einen Anderen oder warum erfolgte der Rauswurf?) , musst du konsequent sein. Ab sofort zahlst du keine Miete und auch sonst nix. Bestelle einen Möbelwagen und lade alle deine Sachen auf. Beschaff dir schnellstens eine Wohnung.

Bekam die Dame Geld vom Amt?

An wen hast du die Miete gezahlt? An sie oder an den Vermieter? Hast du zunächst an sie gezahlt (und dann sie an den Vermieter) bist du Mieter und sie hätte drei Monate Kündigungsfrist (mündlicher Mietvertrag). Solange hättest du Zutritts- und Aufenthaltsrecht in der Wohnung

Wenn du jetzt nix mehr zahlst, und sie hat kein Geld mehr für die Miete, bekommt sie in Kürze die fristlose Kündigung. Da du nicht Mieter lt. Mietvertrag bist, hat der Vermieter keine Möglichkeit, von dir die fällige Miete einzufordern.

Die Dame müsste sich beim Jobcenter arbeitsuchend melden um von dort eine Leistung beziehen zu können. Die Folge wird sein, sie muss sich vermutlich eine angemessene neue Wohnung suchen, die jetzige wird vermutlich zu groß oder zu teuer sein.

Außer Unterhalt hast du keine Zahlungsverpflichtungen.

ich hab es an den Vermieter selbst gezahlt

@lohmaier

Nun, da scheidet wohl ein angenommenes Untermietverhältnis aus.

Du hast nun hoffentlich deine Zahlungen gestoppt? Der Vermieter wird sich wundern. Du hast jedenfalls keine Zahlungsverpflichtungen, da Nichtmieter. Alle Forderungen richten sich dann an deine Ehemalige.

Du hast kein Untermietverhältnis, sondern warst der aufgenommene Lebensgefährte. Ich nehme mal an, es gab eine Regelung wie, er zahlt Miete und sie den Rest o. ä. Daraus kann man kein Untermietverhältnis ableiten. Sie muss künftig die Miete wieder selbst zahlen und natürlich kannst Du Dir holen, was erwiesenermaßen Deine Habe ist.

Ganz einfach, nichts mehr zahlen, bis sie Ihrerseits Unterhaltsforderungen für das Kind einfordert . Klar könnte man ein Untermietsverhältniss annehmen ,aber das durchzuboxen ist den Aufwand nicht wert , in der Zeit hast du schon selber eine eigene Wohnung gefunden.

... oder habe ich Kündigungsfristen durch untermietverhältinis ?

Kannst Du Nachweisen das ein Mietverhältnis besteht?

Nein ich hab nur gehört das wenn man die Miete eine bestimmte Zeit zahltvon seinem Einkommen Konto usw und der Vermieter das annimmt das ein Verhältnis entsteht

@lohmaier

Das ist Unsinn. Dadurch das Du die Miete für deine Ex gezahlt hast bist Du noch lange nicht Mieter.

@lohmaier

Neben deinem Bezahltalent besteht ein wirksamer Mietvertrag zwischen Vermieter und Freundin. Es kann also keinen 2. Mietvertrag geben.