Mein Untermieter hat letzte Miete nicht gezahlt. Was kann ich tun?

12 Antworten

Bei deiner Frage, ob sich das Ganze überhaupt lohnt, muss man noch feststellen, dass es bei den 200€ nicht bleiben wird. Dein Mieter hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Und der Vertrag ist bis dato noch nicht gekündigt. Jedenfalls lese ich dergleichen nichts in deinen Informationen. Das heißt, es kommen noch öfter 200€ dazu, bis der Vertrag gekündigt wurde und endet.

So solltest daher deinen Mieter kontaktieren, und ihn freundlicherweise darüber aufklären, dass sein Mietverhältnis weiter läuft, da bisher noch keine schriftliche Kündigung einging. Sein Auszug kann und darf nicht als Zeichen seiner Kündigung gesehen werden.

Eventuell kommen noch Beschädigungen oder Nebenkosten dazu, für die er zu zahlen hat.

Du kannst dann am einfachsten Mahnbescheid gegen deinen Mieter beantragen. Das ist nicht so teuer, kostet beispielsweise 32€ bei einem Streitwert von bis zu 1000€. Am Ende, wenn der Mieter keinen Widerspruch einlegt, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen.

Dass du das Zimmer ohne Erlaubnis des Eigentümers vermietet hast, spielt für deine Frage keine Rolle, denn der Vertrag mit deinem Untermieter ist trotzdem gültig und durch die geleisteten Überweisungen nachweisbar.

Wenn er bar auf die Hand gezahlt hat, hast du ein Problem, zu beweisen, dass überhaupt ein Mietverhältnis besteht. Da du es auch noch ohne Zustimmung des Vermieters gemacht hast, kannst du deine 200 € wahrscheinlich abschreiben.

Oder willst du dich selbst beim Finanzamt anzeigen, dass du gegen "Schwarzgeld" vermietet hast?

Die zustimmung der Vermieters spielt für das Innenverhältnis von Haupt- und Utermieter keine Rolle.

Er hat auch auf mein Konto eingezahlt. An sich habe ich schon ein Beweis das er mein Untermieter ist. Nur ich kann eben nicht beweisen das er nicht gezahlt hat weil teilweise manchmal Geld auf Hand bezahlt wurde und manchmal auf Bank...

@Miroooo677oo

Dann belege du erst mal, dass du diese Mieteinnahme bei der ESt angegeben hast.

@DerHans

Das muß er nicht. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Kein Mahngericht wir ne Steuererklärung fordern.

Du kannst froh sein, daß Dir nur 200 € durch die Lappen gegangen sind.

Für eine Untervermietung mußt Du die Erlaubnis des Vermieters einholen. Tust Du das nicht, dann kannst Du fristlos gekündigt werden.

Giwalato

Bei Erfolg..? o_O

Also: Wenn Dein Vermieter davon erfährt, dann kommst DU (!) vor Gericht. Ersteinmal bekommst Du eine Unterlassungsklage/Abmahnung (kostenpflichtig), folgend die fristlose Kündigung Deiner Wohnung und falls Dein "Untermieter" Mist gebaut hat, übernimmst Du die Haftung und die Kosten dafür!

Wieso soll der Wohn Eigentümer davon erfahren? Er kriegt ja nix mit von dem Mahnbescheid. Ich gehe ja gegen meinen Untermieter vor.

Wenn Dein Vermieter davon erfährt, dann kommst DU (!) vor Gericht.

Wieso denn das ? Was soll die Unterlassungsklage? Wenn der UM noch wohnen würde, könnte der V. seinen Mieter abmahnen und u. U. kündigen, tut er aber nicht.

Bei 200,-€ gehen 40-50% Steuer / Sozialversicherung ab, bleiben Netto 100 bis 120,-€ um die es geht, ob es sich dafür lohnt Klage einzureichen und bestimmt einiges an Nerven und Zeit kostet musst Du entscheiden.

Mir wäre dies den Aufwand nicht wert, aber im Recht bist Du.

Sozialversicherung bei Mieteinahmen? Na, dann müßtest Du erstmal die Gesetzbücher umschreiben. Und Einkommenssteuer? bei Untervermietung bei einer Mietwohnung? dürfte auch kaum je anfallen, weil als erstes müßte man dann erstmal die anteilige Miete und die anteiligen Nebenkosten als Ausgaben gegenrechnen.