Mietrecht, Sachverständiger, Beweispflichtig bei Mietschäden?

6 Antworten

Nun ja, mehr als über den Fußboden laufen kann man ja nicht und das sollte er schon aushalten.

Sollte der Vermieter den Nachweis erbringen, dass er den Fußboden fachgerecht verlegt hat, dann solltet Ihr einen Fachmann zur Rate ziehen, der das Kunstwerk mal genau begutachtet.

Natürlich will der Vermieter Euch erst mal für die Schäden verantwortlich machen und auch auf die Kaution zurückgreifen.

Tja ist eigentlich simpel.

Der Handwerker muss die Haftung für übernehmen. Wenns die Vermieter selbst sind joa... Müssen Sie selbst für sich haften. Dumm gelaufen.

Macht Fotos davon. Dokumentiert Luftfeuchte und Temperatur. Nur damit sie wirklich komplett kein Wind in den segeln haben.

Und dann schriftlich eben einreichen. Nicht erst beim Auszug.

Wenn der Mörtel zwischen den Fugen sich löst wurde einfach beschissen gearbeitet. Das kann man nicht als Nutzer kaputt machen.

Ist der Estrich neu verlegt worden? Dann ist der wahrscheinlich der verursacher. Der Boden trocknet noch und will sich Schüsseln. Deswegen die Zwangsspannungen

Wo ist das Problem?

Der Schaden ist Da und an Euch wird oder wurde bereits eine Forderung gerichtet.

Ihr habt gewiss eine private Haftpflichtversicherung mit dem optionalen Einschluss Mietsachschäden. Meldet den Schaden eurer Haftpflichtversicherung, die wird den Schaden für euch prüfen und ggf auch für euch regulieren so daß ihr eure Kaution in jedem Fall zurück erhaltet. Ist der Schaden nicht auf Nutzung der Mietsachsche zurück zu führen, wehrt die Versicherung die Ansprüche gegen euch notfalls gerichtlich und durch Gutachten ab. Auch in dem Fall erhaltet ihr eure Kaution zurück. So oder so besteht kein Risiko für euch, auch nicht für die Kaution, das ganze kostet euch ein müdes Lächeln.

Habt ihr keine private Haftpflichtversicherung, oder fehl der Einschluss Mietsachschäden, bestehen Eurerseits evtl. Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber eurem Versicherungsfachman. Da ist aber zunächst mal der genaue Zusammenhang und Beratungsumfang zu prüfen. Fest steht an der Stelle erstmal nur, dass Onlinemakler wie Check xy oder Very Fuchs nicht beraten und deshalb keine Beratungshaftung entstanden sein kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Unschuldsbehauptungen oder Schuldzuweisungen an den Hobbyhandwerker bringen garnichts.

Gut, wer eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietschäden abgeschlossen hat, denn der darf seinen Versicherer mit Schadensregulierung, ggf. -abwehr beauftragen.

Schlecht, wer meint, dafür 5 EUR monatlich sparen zu müssen und nun auf ein deutich teureres Sachverständigengutachten angewiesen wäre. Der Gutachter dürfte die Fliesen auf Hohlräume abklopfen und den Beton bzw. Kleber analysieren lassen.

Käme man zu keinem eindeutigen Ergebnis, darf der VM den bei Mietbeginn vorhanden Zustand auf eure Kosten widerhergestellt verlangen.

Wir wurden wegen Eigenbedarf zum 15.05.20 gekündigt, wir vermuten, dass wir unsere Kaution aufgrunddessen nicht mehr wiedersehen und würden gerne wissen wie wir jetzt vorgehen sollen.

Aufgrund von Vermutungen macht es keinen Sinn, sich jetzt den Kopf zu zerbrechen.

Ihr seid lediglich verpflichtet, den Mangel schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) an den Vermieter zu melden. Wenn sich der Kleber/Fugenmasse zwischen den Platten löst, kann euch das nicht zu Lasten gelegt werden.

Natural1989 
Fragesteller
 10.02.2020, 10:45

Kann ich das auch per E-Mail machen?

Die Vermieter haben ihren Wohnsitzt im selben Haus und sind derzeit aber im Ausland.

ChristianLE  10.02.2020, 10:46
@Natural1989

Nein, nicht per E-Mail, weil Du dann keinen Zustellnachweis hast.

Wenn die im gleichen Haus wohnen, dann unter Zeugen in den Briefkasten einwerfen.