Mindestmietdauer 2 Jahre verkürzen?

10 Antworten

Die Mindestmietdauer kann nur umgangen werden wenn es einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt.

Das können sein:

  • Burufliche Gründe: Dir wurde gekündigt/du wurdest versetzt und der neue Arbeitsort liegt so weit von der Wohnung entfernt, dass es nicht zumutbar ist sie nutzen zu können
  • Hochschulwechsel
  • Familienzuwachs: Mit Baby kann die Wohnung zu klein sein
  • Mietmangel: Durch den Zustand der Wohnung (das kann auch massiver Baustellenlärm sein) ist es unzumutbar in ihr zu Wohnen

Wie du sieht gehört ein Zusammenzug mit der neuen großen Liebe erstmal nicht dazu und müsste im Zweifel vor Gericht erstritten werden (falls das Gericht es denn als wichtigen Grund anerkennt).

Ich würde einfach mit dem Vermieter sprechen und beispielsweise anbieten für einen Nachmieter zu sorgen. Mit einem freundlichen Gespräch lässt sich oft abseits der eigentlichen Verträge eine einvernehemliche Lösung finden. Ggf. ist auch Untervermeitung eine Option.

Ansonsten musst du die Wohnung eben bezahlen bis das Mietverhältnis beendet ist. Egal ob du die Wohnung nun nutzt oder nicht.

Im Falle einer Nachmieterklausel wäre das möglich (eher selten anzutreffen)

Wenn es keine Nachmieterklausel gibt, ist das nur bei wenigen Ausnahmen möglich:

Nach einer Heirat denkbar (wichtiger Grund: grundgesetzlich geschützte Ehe):

  • Mietwohnung muß objektiv ungeeignet für die Nutzung von 2 Personen sein

UND

  • es ist ein Nachmieter zu stellen, den der Vermieter akzeptieren kann

Weitere Gründe wären:

  • wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen Ortswechsel vorzunehmen
  • wenn der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim notwendig wird

ein Vertrag muss von beiden Seiten erfüllt werden.

du kannst nicht vor Ablauf der 2 Jahre Kündigen, der Vermieter dir aber auch nicht.

auser eine Partei begeht einen Vertragsbruch.

ob du drin wohnst oder nicht ist egal. nur zahlen musst du halt.

aber was spricht dagegen sich mit dem Vermieter zu unterhalten, ob man gemeinsam eine gute Lösung findet.

Eine Mindestmietdauer gibt es im deutschen Mietrecht nicht. Was es gibt, ist ein befristeter Kündigungsverzicht. Der ist aber nur wirksam, wenn er wechselseitig ausdrücklich vereinbart ist.

Was steht denn dazu konkret im Mietvertrag?

Zum Glück betrifft mich diese Situation nicht, war eine Frage aus reinem Interesse ;-) aber trotzdem danke

Es gibt keine "Mindestmietdauer"! Landläufig wird ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für die Dauer von 2 Jahren zwar so bezeichnet, aber im Mietvertrag würde diese Formulierung zur Unwirksamkeit der Klausel führen.